Gemeine
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gemein-e ahd.-deu. f. ‘Gemeinschaft, Gemeinde’, ahd. gimeinī (9. Jh.), mhd. gemeine, mnd. gemeine,gemēne, got. gamainei ‘Gemeinschaft’, abgeleitet vom Egsw. gemein.
- Gemein oder Gemeine bezeichnet bei den Landsknechten der frühen Neuzeit die Vollversammlung aller Söldner, die zu einer Haufe gehörten, ähnliches findet sich bereits in der Verfassung der Heeresversammlungen in der griechischen und römischen Antike.
- Im deutschen Heer wurde bis 1918 als Gemeiner bezeichnet, wer dem Kriegsvolk als dienstgradloser einfacher Soldat angehörte. Die Bezeichnung war vom 18. bis ins 20. Jahrhundert üblich.
- Bereits abwertend bezeichnete es früh die einfachen Leute („das gemeine Volk“) und bedeutete bald „vulgär“.
- Gemeinsame Eigentümer eines mittelalterlichen Besitzes, wie z. B. einer Burg, wurden als Gemeine bezeichnet.
Im 19. Jh. weitgehend von Gemeinde abgelöst.