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Gericht (Speise)

aus AufEinWort, der freien Forschung

Gerichte

Gericht2 | Ge + richt | n. ‘zubereitetes Essen’ (als vollständige Mahlzeit oder Gang einer Speisenfolge), mhd. geriht(e),riht(e), mnd. gerichte, richte, mnl. gherechte, nl. gerecht ‘angerichtete Speise’, im Mhd. und Mnl. auch ‘Einrichtung, Hausrat’ (germ. *ga-rihta-).

Das Substantiv ist (zuerst vielleicht auf nd.-nl. Boden, vgl. Dt. Rechtswb. 4, 315) zu dem unter richten behandelten Verb gebildet und schließt sich an dessen Bedeutung ‘zurechtmachen, zubereiten’ an.

Seiner Form nach stimmt es mit dem früher bezeugten Gericht1 überein.