Germanien
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Anmerkung zum Artikelgebrauch:
- Der Artikel wird gebraucht, wenn „Germanien“ in einer bestimmten Qualität, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitabschnitt als Subjekt oder Objekt im Satz steht. Ansonsten, also normalerweise, wird kein Artikel verwendet.
Worttrennung:
- Ger·ma·ni·en, kein Plural
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] römische Bezeichnung für das Land, das die Germanen bewohnten
Herkunft:
- von dem Titel eines Werkes des römischen Schriftstellers Tacitus [Quellen fehlen]
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Siehe auch: Verzeichnis:Deutsch/Deutschland
Beispiele:
- [1] Caesar hatte nie ganz Germanien erobert.
Wortbildungen:
[2]Germānien, genit. -s, plur. car. aus dem Lateinischen. 1) Deutschland, in welcher Bedeutung man es aber außer der dichterischen und höhern Schreibart entrathen kann. 2) In weiterer Bedeutung, als ein Collectivum, alle diejenigen Länder zu bezeichnen, welche von Deutschen und den mit ihnen verwandten Völkern bewohnet werden, besonders wenn von ältern Zeiten die Rede ist; so daß auch ganz Scandinavien und die Schweiz mit dahin gerechnet wird. Daher der German, des -s, plur. die -en, oder der Germanier, des -s, plur. ut nom. sing. einer aus diesem Lande; Germānisch, aus diesem Lande gebürtig, daselbst einheimisch, in demselben gegründet. Das Germanische Recht, welches das Salische, Longobardische u.s.f. in sich begreift, und wovon das Deutsche nur eine Art ist.
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 593. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000188492; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 593; Kategorien: Lexikalischer Artikel
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