Glühlampe Umweltaspekte und Verbote

Haushaltslampen werden in der Europäischen Union in Energieeffizienzklassen eingestuft, wobei die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht. Unter „Effizienz“ wird dabei lediglich die Lichtausbeute verstanden, nicht berücksichtigt wird ein möglicher Heiznutzen. Herkömmliche Glühlampen erreichen die Effizienzklassen D, E, F und G. Niedervolt-Halogenlampen, die mit typisch 12 V betrieben werden, liegen oft in den Effizienzklassen C, D und E, müssen aber offiziell nicht in Effizienzklassen eingeteilt werden. Hochvolt-Halogenlampen, die direkt mit 230 V betrieben werden, erreichen heute ebenfalls die Effizienzklasse C[1] und eignen sich daher neben Energiesparlampen nach 2012 als Ersatz für herkömmliche Glühlampen. Messungen der Stiftung Warentest ergaben jedoch, dass Halogenlampen die deklarierten Energieeffizienzklassen oft nicht erreichen.[2]
Seit etwa 2005 werden Herstellung und Vertrieb von Glühlampen mit geringer Lichtausbeute in einigen Ländern verboten oder es werden solche Verbote geplant, um Energie zu sparen. Glühlampen müssen durch Energiesparlampen mit besserer Lichtausbeute ersetzt werden.
Energieverbrauch und Lichtausbeute der Leuchtmittel weichen in der Praxis zwangsläufig von den Nennwerten ab. Die EU-Verordnung 244/2009 duldet bei Stichprobenkontrollen der Marktaufsichtsbehörden durchschnittliche Fertigungstoleranzen von bis zu 10 %.[3] Es gab Berichte, dass einige Hersteller diese zulässigen Toleranzen bewusst ausschöpfen würden.[4]
Australien kündigte als erster Staat im Februar 2007 an, ab 2010 herkömmliche Glühlampen zu verbieten. Die Regierung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme jährlich vier Millionen Tonnen Treibhausgase weniger in die Luft ausgestoßen werden.[5]
Die EU-Kommission gab im Dezember 2008 bekannt, dass auf der Basis der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG stufenweise Herstellungs- und Vertriebsverbote von Lampen geringer Energieeffizienz in den Mitgliedsländern umgesetzt werden.[6] Der Verkauf bereits in Verkehr gebrachter Glühlampen bleibt aber weiterhin erlaubt. Mitte April 2009 ist die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 244/2009[7] in Kraft getreten. 2010 und noch einmal 2014 verkauften der Maschinenbauingenieur Siegfried Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot über das Internet Glühlampen im Rahmen eines satirischen Projektes, Heatballs genannt. Mit den Kleinheizelementen versuchten sie erfolgreich, dem Glühlampenverbot zu entgehen. Zuvor wurden die Anforderungen wegen umfangreicher Kritik erneut beraten; der Umweltausschuss des EU-Parlaments beschloss am 17. Februar 2009 mit 44:14 Stimmen, daran festzuhalten.[8] Irlandplante als erster Staat der EU, bereits den Vertrieb von Glühlampen geringer Energieeffizienz ab Januar 2009 zu verbieten.[9]
Bereits auf dem Markt befindliche betroffene Produkte dürfen auch nach den genannten Terminen noch verkauft und gehandelt werden, es dürfen jedoch keine verbotenen Produkte mehr innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden und an Handel oder Endverbraucher geliefert werden. Die Herstellung von Glühlampen ohne Erfüllung der Norm für den Export in Länder außerhalb der EU ist weiter erlaubt. Der Zoll soll seit September 2009 Paketsendungen auf verbotene Leuchtmittel kontrollieren.[10]
Lampen mit mattiertem Glas mussten bereits seit der ersten Stufe der Anforderungen (September 2009) die Energieeffizienzklasse A haben; das bedeutete ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für mattierte Glühlampen. Da mattierte Lampen keine Punktlichtquelle wie die klaren Lampen darstellen, ließen sie sich in ihrer Funktion nach Auffassung der EU-Kommission durch verfügbare Energiesparlampen direkt ersetzen.
Für Lampen mit klarem Glas, also Punktlichtquellen, wurden die Mindestanforderungen abhängig von der Leitungsaufnahme zeitlich gestaffelt verschärft:
- September 2009: ab 100 W Effizienzklasse C; unter 100 W Effizienzklasse E
- September 2010: ab 75 W Effizienzklasse C; unter 75 W Effizienzklasse E
- September 2011: ab 60 W Effizienzklasse C; unter 60 W Effizienzklasse E
- September 2012: Effizienzklasse C für alle
- September 2018: Effizienzklasse B für alle; Ausnahme Effizienzklasse C für Halogenlampen mit Sockel G9 und R7S, für die es derzeit noch keinen geeigneten Ersatz gibt. (Die Frist wurde gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2015/1428 von 2016 auf 2018 verlängert.)
2010 erreichten herkömmliche Glühlampen die Effizienzklassen D, E und F; Halogenlampen (230 V) teilweise die Effizienzklasse C. Niedervolt-Halogenlampen werden nicht in Energieeffizienzklassen eingeteilt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zum „Glühlampenausstieg“ Fragen und Antworten zusammengestellt.[11] Die Europäische Kommission hat ebenfalls eine Hilfestellung und Zusammenfassung veröffentlicht.[12]
Speziallampen, beispielsweise zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, in der Fahrradbeleuchtung, in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin,[13] sind von den Verboten nicht betroffen; ebenso Lampen besonders kleiner und großer Leistung (Lichtstrom unter 60 lm oder über 12.000 lm).
Für Reflektorlampen, die einen gebündelten Lichtstrahl abgeben, gilt die Verordnung (EU) Nr. 2012/1194.[14] Für Glühlampen mit gebündeltem Licht und LED-Lampen gelten folgende Mindestanforderungen:
- Seit September 2013: Effizienzklasse B, C oder D (abhängig von Spannung und Lichtstrom). LED-Lampen im oberen Bereich von Effizienzklasse B.
- Seit September 2014: Effizienzklasse B oder D (abhängig von Spannung). LED-Lampen im oberen Bereich von Effizienzklasse B.
- Seit September 2016: Effizienzklasse B. LED-Lampen im oberen Bereich von Effizienzklasse A.
Für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen gilt die Verordnung (EG) Nr. 245/2009.[15]
In Neuseeland sollten Glühlampen geringer Energieeffizienz ab Oktober 2009 verboten werden.[16] Diese Pläne wurden inzwischen wieder aufgegeben und sollen durch effizientere Einsparmöglichkeiten ersetzt werden.[17]
Am 17. November 2005 forderte Fidel Castro die Kubaner auf, herkömmliche Glühlampen durch Energiesparlampen zu ersetzen. Hintergrund ist die Energieknappheit in Kuba. 2006/07 wurde der Verkauf und Import von Glühlampen verboten, und durch Energiesparlampen ersetzt.
In der Schweiz ist seit 2009 der Verkauf von Glühlampen verboten, die nicht mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen.[18]
In den USA wurde in dem im Jahre 2007 verabschiedeten Energy Independence and Security Act eine schrittweise Verschärfung der Vorschriften zur Energieeffizienz von Glühlampen zwischen 2012 und 2014 beschlossen. Abgesehen von den beschlossenen Ausnahmen, beispielsweise für farbige Glühlampen, werden durch dieses Gesetz herkömmliche Glühlampen verboten.[19] Die letzte große Fabrik für herkömmliche Glühlampen in den USA wurde im September 2010 geschlossen.[20]
Im November 2011 wurde bekannt, dass auch in China Glühlampen mittelfristig verboten werden. Demnach sei ab Oktober 2012 der Verkauf von Glühlampen mit über 100 W verboten, bis 2016 werde die Leistung der erlaubten Glühlampen stufenweise abgesenkt, so dass ab Oktober 2016 nur noch Lampen mit unter 15 W Leistung erlaubt seien. Ersetzt werden sollen die Glühlampen durch LED-Technik.[21] Damit sollen 48 TWh Energie pro Jahr eingespart werden.[22]
Die Glühlampenverbote stießen teilweise auf Kritik in Bevölkerung und Industrie. Unter anderem wurde bemängelt, dass Ersatz für Glühlampen wie LEDs oder Energiesparlampen teurer in der Anschaffung seien; die Lebenszykluskosten über den gesamten Nutzungszeitraum sind jedoch geringer. Bei Leuchtstofflampen kann es bei unsachgemäßer Entsorgung bzw. Bruch zudem zu Quecksilberemissionen kommen, während hingegen LEDs frei von Quecksilber sind.
Zudem eignen sich Glühlampenverbote nach Meinung mancher Kritiker nicht zur CO2-Einsparung, da nur der Emissionshandel letztlich den Kohlendioxidausstoß mit Kosten belege. Die durch das Glühlampenverbot eingesparten Energiemengen können daher anderweitig verkauft werden, ohne dass zusätzliche Emissionszertifikate erworben werden müssten. Alternativ können auch die nicht benötigten Zertifikate von den Energieerzeugern an andere Industrien verkauft werden. Die Wirkung eines Glühlampenverbotes auf den CO2-Ausstoß sei daher allenfalls mittelbar wirksam. Ein sinnvolleres Steuerinstrument zur Erreichung der umstrittenen Klimaziele sei daher die direkte Begrenzung der Emissionsmenge von Kohlendioxid.[23]
- ↑ OSRAM Katalog 2009 catalogx.myosram.com Halogen Energy Saver Classic, Lampenleistung < 42 W – Energieeffizienzklasse C
- ↑ Halogenlampen-Test. Stiftung Warentest; In: test, Heft 2/2009; abgerufen: 2. Januar 2013.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 244/2009, abgerufen am 24. August 2019. Anhang III: Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 76, S. 14.
- ↑ EU duldet Schummelei bei Lampen. In: Süddeutsche Zeitung; abgerufen: 17. Dezember 2015.
- ↑ In Australien wird die Glühbirne verboten. (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) ÖKO-TEST Online, 20. Februar 2007.
- ↑ Phasing out incandescent bulbs in the EU. (PDF; 468 kB) In: ec.europe.eu. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 10. April 2011; abgerufen am 14. Januar 2017 (englisch).
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 244/2009 […] umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht in der konsolidierten Fassung vom 27. Februar 2016, abgerufen am 20. Mai 2009. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 76, S. 3–16.
- ↑ Die Glühlampe erlischt. In: Süddeutsche Zeitung, 18. Februar 2009, S. 8.
- ↑ Gormley Outlines Position on Plan to Introduce Minimum Energy Efficiency Standards for Light Bulbs. (Memento vom 22. August 2012 im Internet Archive) Department of the Environment, Heritage and Local Government, 10. Januar 2008.
- ↑ Nach Verbot: Zoll soll Glühbirnen abfangen. In: Wirtschaftswoche. 16. Mai 2009, abgerufen am 14. Januar 2017.
- ↑ Was Sie über den Glühlampenausstieg wissen sollten. Verbraucherzentrale Hamburg, 30. August 2012, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Januar 2017.
- ↑ Implementation Guideline. (PDF) Europäische Kommission, Juli 2015, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 1. September 2022 (englisch).
- ↑ Deutschlandfunk: Sendung Marktplatz, 9. September 2010, 10:00 – 11:30 Uhr
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 1194/2012 […] umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 245/2009 […] umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb […] in der konsolidierten Fassung vom 27. Februar 2016, abgerufen am 1. Januar 2018. In: Amtsblatt der Europäischen Union.
- ↑ Neuseeland verbietet herkömmliche Glühbirnen. Welt.de vom 17. Juni 2008, abgerufen am 8. Dezember 2008.
- ↑ National ditches light bulb phase-out, Stuff.co.nz vom 17. Dezember 2008, abgerufen am 26. August 2009.
- ↑ Edisons Glühlampe vor dem Erlöschen, NZZ vom 17. März 2008.
- ↑ United States Government Printing Office: Public Law 110–140 – Energy Independence and Security Act of 2007
- ↑ Light bulb factory closes; End of era for U.S. means more jobs overseas. In: Washington Post. 8. Sept. 2010.
- ↑ Leuchtdioden für das Reich der Mitte. Peking verbietet die Glühbirne. In: ntv.de. 5. November 2011. Abgerufen am 6. November 2011.
- ↑ China unveils plans for incandescent lamp phase-out. In: ledsmagazine.com. 5. September 2011. Abgerufen am 6. September 2011.
- ↑ Bodo Sturm: Das Glühlampenverbot bringt nichts. In Süddeutsche Zeitung, 19./20. Juli 2008, S. 24.