Glaubenslehre
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Glauben-s-Lehre mhdt.-dt. glhrt. 'Dogmatik'
Die Glaubenslehre[1], plur. die -n. 1) Der ganze Umfang aller zur Heilsordnung gehörigen Wahrheiten, welche geglaubt, d.i. auf das Zeugniß Gottes angenommen werden müssen; die Dogmatik. 2) Einzelne Wahrheiten und Theile derselben, und in der engsten Bedeutung, eine Grundwahrheit, welche nothwenig geglaubet werden muß.
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 705. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000196843; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 705