Grundsatz der Gewaltenteilung
Grundsatz der Gewaltenteilung nhdt.-dt.
In der Staatsphilosophie taucht der Begriff Gewaltenteilung in den Werken des englischen Philosophen John Locke (hier zunächst noch als Trennung in Legislative und Exekutive) und des französischen Barons Montesquieu im Zeitalter der Aufklärung auf. In seiner staatstheoretischen Schrift De l’esprit des lois/Vom Geist der Gesetze (Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (richterliche Gewalt) und Exekutive (vollziehende Gewalt) auf. Locke und Montesquieu kamen zu ihren Erkenntnissen nicht aufgrund theoretischer Überlegungen, sondern durch eine Analyse der bereits bestehenden englischen bzw. britischen Staatsorgane und ihres Verhältnisses zueinander. Dieser Sachverhalt war nicht ohne weiteres ersichtlich, da England und Großbritannienkein schriftlich fixiertes und einheitliches Verfassungsdokument haben."[1]