Herr
Erscheinungsbild
her-r. egtl. hehr + -r, ahd.-deu. , m. ‘erwachsener männlicher Mensch’,
- im gesellschaftlichen Verkehr höflicher, gewählter Ausdruck (anstelle von Mann),
- besonders in der Anrede zunächst höhergestellter Personen,
- dann (seit dem 18. Jh.) in allgemeiner Anrede,
- —Wrtwndl
- ahd. hēriro, hērōro (8. Jh.),
- verkürzt hē̌ero, hē̌ro ‘Herrscher, weltlich Höhergestellter, Kaiser, König’,
- mhd. hē̌rre, auch (besonders in der Anrede) hē̌r
- ‘Gebieter, Höhergestellter gegenüber Untergebenen jeder Art,
- Patron, Schutzheiliger, Gemahl, vornehmer Vasall, Adliger’,
- Anrede für Gott und (vor Titeln) Menschen,
- asächs. hērro
- (woraus aengl. hearra, anord. herra, herri),
- mnd. hēr(e),
- mnl. hēre,
- nl. heer
- ist eigentlich der Komparativ
- (ahd. hēriro, hērōro ‘der Ältere, der Würdigere’)
- von dem unter hehr behandelten Adjektiv
- (ahd. hēr ‘alt, ehrwürdig’).
- Vorbild für die Entwicklung
- ist wohl der gleichfalls auf einem substantivierten Komparativ (Elativ) beruhende römische Titel lat. senior (s. Senior) zur Bezeichnung
- (spätlat.) des ‘Höhergestellten, Ranghöchsten’ einer militärischen Einheit oder einer Verwaltungsbehörde,
- auch einer kirchlichen Gemeinde, im Sinne von ‘Ältester, Gemeindeältester’
- (entsprechend grie. presbýteros, πρεσβύτερος ‘Gemeindeältester’, s. Priester),
- auch einer kirchlichen Gemeinde, im Sinne von ‘Ältester, Gemeindeältester’
- mlat. ‘führendes, meist mit Land begütertes und mit Verwaltungsaufgaben beauftragtes Glied einer Gemeinde oder eines größeren Gebiets’,
- dann ‘Feudalherr’ (erstmals Mitte 8. Jh. im Frankenreich), ‘König’ (als oberster Feudalherr),
- erweitert ‘hoher kirchlicher Würdenträger’
- (sofern mit feudalem Besitz ausgestattet),
- übertragen auf Gott sowie die soziale Hierarchie in der Familie.
- (spätlat.) des ‘Höhergestellten, Ranghöchsten’ einer militärischen Einheit oder einer Verwaltungsbehörde,
- Unter roman. (vgl. afrz. seignor, sire) Einfluß,
- Im Mhd. ist die Verkürzung hē̌r Anrede vor Titeln und Namen, vgl. her keiser, her bābest, her Otte (Otto IV.).
- Als Anrede für den Höhergestellten und Machtausübenden wird Herr, Her in der weiteren Entwicklung übertragen auf bürgerliche Räte, Bürgermeister und dgl.
- und gilt seit dem 18. Jh. als allgemeine Bezeichnung und Anrede.
- In festen Fügungen
- über jmdn., etw. Herr werden ‘etw. bewältigen, mit jmdm., etw. fertig werden’ (16. Jh.);
- alter Herr studentensprachlich für ‘Angehöriger einer Studentenverbindung nach dem Studium’,
- dann verallgemeinert ‘Vater’ (19. Jh.).
- ist wohl der gleichfalls auf einem substantivierten Komparativ (Elativ) beruhende römische Titel lat. senior (s. Senior) zur Bezeichnung