Inanspruchnahme
Erscheinungsbild
in–Anspruch–Nahme v. '(jemand, etwas) in Anspruch nehmen'
das Gebrauchmachen, Nutzen von etwas, was jemandem als Recht zusteht, als Möglichkeit angeboten wird
| Worttrennung: In·an·spruch·nah·me, | ||
| Plural: In·an·spruch·nah·men | ||
| Aussprache: IPA: [ɪnˌʔanʃpʁʊxˌnaːmə] | ||
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Inanspruchnahme | die Inanspruchnahmen |
| Genitiv | der Inanspruchnahme | der Inanspruchnahmen |
| Dativ | der Inanspruchnahme | den Inanspruchnahmen |
| Akkusativ | die Inanspruchnahme | die Inanspruchnahmen |
Bedeutungen:
- [1] nur Singular: von einem geschriebenen, verbürgten Recht Gebrauch machen; Recht auf Wiedergutmachung, Schadensersatz
- [2] bedingt Singular: persönliche Belastung die einen beansprucht; Belastung
- [3] durch Gebrauch beanspruchte Dinge oder Sachen; Verschleiß, Abnutzung
Synonyme:
- [1] Anforderung, Beanspruchung, Verwendung
- [2] Anstrengung, Belastung, Mühe
- [3] Beanspruchung, Belastung, Gebrauch, Verwendung
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1–3] Nichtinanspruchnahme
Beispiele:
- [1] Die Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie ist, für einen Kaufgegenstand, gesetzlich geregelt.
- [2] Jede Mutter oder Oma lässt sich von ihre Kindern oder Enkelkindern, durch freundliche Inanspruchnahme, jederzeit gerne bitten.
- [2] „Auf der anderen Seite fühlt man sich durch dauernde Inanspruchnahme genervt.“[1]
- [3] Handwerkszeug unterliegt, durch starken Gebrauch, einer erheblichen Inanspruchnahme bis hin zum Defekt.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Inanspruchnahme einer Dienstleistung, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, Umtauschrecht, Leistung
- [2] eigene, persönliche Inanspruchnahme
- [3] enorme, starke Inanspruchnahme
Wortbildungen: