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Inanspruchnahme

aus AufEinWort, der freien Forschung

in–Anspruch–Nahme v. '(jemand, etwas) in Anspruch nehmen'

das Gebrauchmachen, Nutzen von etwas, was jemandem als Recht zusteht, als Möglichkeit angeboten wird

Substantiv, f (Deutsch)
Worttrennung: In·an·spruch·nah·me,
Plural: In·an·spruch·nah·men
Aussprache: IPA: [ɪnˌʔanʃpʁʊxˌnaːmə]
Singular Plural
Nominativ die Inanspruchnahme die Inanspruchnahmen
Genitiv der Inanspruchnahme der Inanspruchnahmen
Dativ der Inanspruchnahme den Inanspruchnahmen
Akkusativ die Inanspruchnahme die Inanspruchnahmen

Bedeutungen:

[1] nur Singular: von einem geschriebenen, verbürgten Recht Gebrauch machen; Recht auf Wiedergutmachung, Schadensersatz
[2] bedingt Singular: persönliche Belastung die einen beansprucht; Belastung
[3] durch Gebrauch beanspruchte Dinge oder Sachen; Verschleiß, Abnutzung

Synonyme:

[1] Anforderung, Beanspruchung, Verwendung
[2] Anstrengung, Belastung, Mühe
[3] Beanspruchung, Belastung, Gebrauch, Verwendung

Oberbegriffe:

[1] Recht, Technik
[2] Person
[3] Nutzung, Technik

Unterbegriffe:

[1–3] Nichtinanspruchnahme

Beispiele:

[1] Die Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie ist, für einen Kaufgegenstand, gesetzlich geregelt.
[2] Jede Mutter oder Oma lässt sich von ihre Kindern oder Enkelkindern, durch freundliche Inanspruchnahme, jederzeit gerne bitten.
[2] „Auf der anderen Seite fühlt man sich durch dauernde Inanspruchnahme genervt.“[1]
[3] Handwerkszeug unterliegt, durch starken Gebrauch, einer erheblichen Inanspruchnahme bis hin zum Defekt.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Inanspruchnahme einer Dienstleistung, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, Umtauschrecht, Leistung
[2] eigene, persönliche Inanspruchnahme
[3] enorme, starke Inanspruchnahme

Wortbildungen:

Inanspruchnahmerecht