▷ Zu Beginn wird die zu beantwortende
Rechtsfrage aufgeworfen und im Folgenden unter Heranziehung der einschlägigen
Rechtsnormen im Wege der
Subsumtion beantwortet. Dabei wird der
Obersatz jedoch nicht als
Frage-, sondern als
Aussagesatz formuliert. Am weitesten verbreitet ist hierfür die Verwendung des
Potentialis, teilweise wird in der Literatur jedoch auch der
Indikativ mit
Konditionalgefüge propagiert.
[1]
Beispiel: Es wird ein Obersatz gebildet „Indem A dem B eine Schnittwunde beibrachte, könnte er eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB begangen haben.“
Dann werden die Voraussetzungen aufgestellt „Dazu müsste A den B körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.“
Sodann wird definiert „Eine körperliche Misshandlung ist eine üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.“
Dann wird subsumiert, also der Fall unter die Definition gebracht „Hier hat A dem B eine Schnittwunde beigebracht. Dadurch hat er die körperliche Integrität beeinträchtigt.“
Dann folgt das Ergebnis „Daher hat A eine Körperverletzung begangen.“
Die Ausführlichkeit der Erörterungen hängt davon ab, ob und inwieweit die Subsumtion der einzelnen Sachverhaltsmerkmale problematisch ist oder nicht. Ein gelungenes Gutachten zeichnet sich auch durch eine angemessene Gewichtung der Erörterungen aus, damit können auch Gutachten sprachlich ansprechend dargestellt werden. Das heißt: Problematisches lang im Gutachtenstil, Unproblematisches kurz im Urteilsstil.
Im scharfen Gegensatz zum Gutachtenstil steht in der Praxis von
Rechtsprechung und
Verwaltung der für
Entscheide und
Bescheide verwendete
Urteilsstil. Hier wird ein Ergebnis vorangestellt und sodann erst systematisch begründet. Im Beispiel: „A hat eine Körperverletzung begangen, denn er hat dem B eine Schnittwunde beigebracht und ihn daher an der körperlichen Integrität geschädigt.“ Der Urteilsstil ist zu erkennen an Wörtern wie
denn oder
weil. Studentische Ausarbeitungen sind in aller Regel im Gutachtenstil abzufassen.