Kaiser
kais- + -er | ml. Staatsoberhaupt in bestimmten Monarchien; gilt allgemein als höchste Würde bzw. höchster Titel eines Monarchen; verwandt mit Zar.
Ahd. keisur (um 800), mhd. keiser beruhen wie asächs. kēsur, mnd. keyser, mnl. keiser, nl. keizer, aengl. cāsere auf Entlehnung von lat. Caesar durch die Germanen.
Der erbliche Beiname bzw. Familienname Caesar (des römischen Feldherrn und Diktators Gāius Iūlius Caesar) wird im römischen Weltreich zur festen Bezeichnung des Herrschers und auch von den Germanen in der Bedeutung ‘Herrscher’ entlehnt.
Nach der Lautform, die doppellautische Aussprache von lat. -ae- voraussetzt, muß die Entlehnung zu einem sehr frühen Zeitpunkt (schon zu Lebzeiten Caesars, also vor Beginn unserer Zeitrechnung, spätestens aber in den ersten anderthalb Jahrhunderten danach) stattgefunden haben, so daß Kaiser das älteste lat. Lehnwort im Germ. sein könnte.
Auf lat. Caesar beruht auch grie. ká͞isar (καῖσαρ), auf der grie. Form wohl got. kaisar.
Eine ähnliche Entwicklung vom Eigennamen (Vornamen) zum allgemeinen Ausdruck für ‘Herrscher, König’ zeigen die gemeinslaw. Entlehnungen aus ahd. Karal, Karl, dem Namen Karls des Großen, vgl. aslaw. kral’ь, russ. koról’ (король), bulg. kral, tschech. král, poln. król, nsorb. (im 16./17. Jh.) krol ‘König’.