aus AufEinWort, der freien Forschung
Kandidat-en Mz. —Nwf. z. Kandidat
▷ kand
-idat lat.-deu. m.,
Wrtdtng: wrtl. 'Leuchtheit, Weißheit'; ‘
Bewerber um einen
akademischen Grad’ (16. Jh.), ‘Bewerber um ein
Amt,
Anwärter’ (18. Jh.),
- entlehnt aus lat. candidātus ‘Bewerber’.
- Das von lat. candidus ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
- bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
- bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (toga candida) bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’,
- dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.
- In erweiterter Verwendung Wahlkandidat (18. Jh.), scherzhaft Heiratskandidat (19. Jh.), Todeskandidat (19. Jh.).