Karaṇa
Karana,Karaṇa
Karaṇa (करण) "Wirkursache"
करण • (karaṇa) "tun, machen, bewirken, verursachen; klug, geschickt"
Abgeleitet von der Wurzel कृ kṛ "tu, mach" + -अन -ana ger. *-aną. "-en"
Quelle: Academia.edu: Einige Perlen aus dem vierten Kapitel des Inhaltsverzeichnisses von Abhinavabhāratī
Die Karaṇa (करण) ist nicht einmal eine bloße Verbindung vieler Posen. Es ist eine koordinierte Bewegung der Hände und Füße, deren Aktion durch und durch auf Kraft beruht. Die Bewegung sollte ästhetisch ansprechend sein, um ihr den Status eines Tanzes zu verleihen. Aus etymologischer Sicht hat das Wort karaṇa seine Wurzel in kṛñ und bedeutet Handeln, Schaffen, Verursachen, Produzieren, Helfen, Fördern, Handeln und Handeln. Das Werk karaṇa hat auch alle oben genannten Bedeutungen. Das Wort karaṇa deutet auch an, ein Instrument, ein Element, ein Aṅga oder ein Teil von etwas zu sein, und im Tanz ist es eine Aktionseinheit.
Karaṇa ist das, was Ursachen und auch Wirkungen hat. Im Tanz verursacht und bewirkt es das Aṅgahāra (eine Tanzsequenz). Es ist ein Helfer oder Begleiter und damit maßgeblich an der Bewirkung von Handlungen beteiligt. Im Tanz ist es ein beitragender Faktor. Es suggeriert Bewegung und daher ist es kein Wunder, dass es der eigentliche Name einer Abhandlung über die Bewegung von Planeten von Varāhamihira ist. Kurz gesagt, ein Karaṇa im Tanz ist als Grundeinheit des Tanzes zu verstehen, die dynamischer und nicht nur statischer Natur ist.
Quelle: Hindupedia: Pañcāṅga
Karaṇa (करण) ist die Hälfte eines Tithi. Daher gibt es 60 Karaṇas in einem Mondmonat mit 30 Zehnten. Die Karaṇas sind nur von astrologischem Nutzen und haben verschiedene Namen erhalten, elf an der Zahl. Es kann wie folgt weiter klassifiziert werden:
Die sieben Carakaraṇas sind:
Bava,
Bālava,
Kaulava,
Taitila,
Gara,
Vaṇija,
Viṣṭi,
Die vier sthirakaraṇas sind:
Sakuni,
Catuṣpāda,
Naga,
Kimstughna,
karaṇa : (nt.) 1. tun; Herstellung; 2. Produktion. || kāraṇa (nt.), Grund; weil. kāraṇā (abl.) mittels; durch; von. (f.), Folter; körperliche Bestrafung.
Quelle: Sutta: Pali-English Dictionary der Pali Text Society
Karaṇa, (fr. kṛ, vgl. Vedisches karaṇa) 1. adj. (f. ī) (-°) tun, machen, verursachen, produzieren; als cakkhu° ñāṇa° (führt zu klarem Wissen) S. IV, 331; V, 97; Es. 83; und acakkhu° usw. S. V, 97; nāthā °ā dhammā A. V, 23 (vgl. V. 89) und thera° A. II, 22; dubbaṇṇa° S. V, 217; siehe auch D. I, 245; MI 15; S. V, 96, 115; A IV, 94; V, 268; Mil. 289. ‹-› 2. (nt.) (-°) das Machen, Produzieren von; das Tun, Ausführen von (=kamma), als bali° Opfergabe von Nahrung =bali kamma) PvA. 81; gabbha° Sn. 927; pānujja° Sn. 256. 3. (abs.) (a) das Tun, Vorbereiten J. V, 400, VI, 270 (eines Gebäudes: der Bau) (b) das Tun, Ausführen von, als pāṇâtipātassa k° und ak° ( „Beauftragung und Unterlassung“); DhA. I, 214; Handlungsmittel J. III, 92. (c) ttg. der Instrumentalfall (mit oder ohne °vacana) PvA. 33; VvA. 25, 53, 162, 174. —°atthe im Sinne von, mit der Bedeutung des Instrumentalfalls J. III, 98; V, 444; PvA. 35; VvA. 304; DhsA. 48; Kac 157.-4. (-°) Zustand, Zustand; in Substantiv-abstrakter Funktion = °ttaṃ (vgl. kamma I. 2) als nānā° (=nānattaṃ) Unterschied M. II, 128; S. IV, 294; Bdhd 94; kasi° pflügen PvA. 66; kattabba° (=kattabattaṃ) „was zu tun ist“, d.h. Pflicht PvA. 30; pūjā° Verehrung PvA. 30. sakkāra° Ehrfurcht, Hingabe SnA 284.
Anmerkung: In massu° und kamma° haben einige Grammatiker versucht, k° von einer Wurzel kṛ abzuleiten, zu verletzen, zu schneiden, zu quälen (siehe Morris J. P. T. S. 1893, 15), was jedoch ziemlich unnötig ist (siehe kamma 3 A (b), kataII 1 (b)). Karaṇa steht hier für kamma, wie deutlich aus semantischen Gründen sowie durch J. VI, 270, wo es kappita-kesa-massu erklärt, und J. V, 309 & DhA. I, 253, wo massukamma den Platz von °karaṇa einnimmt, und J. III, 314, wo es durch massu-kutti (C. : massukiriya) repräsentiert wird. Vgl. auch DA. I, 137. a° Negativ in allen Bedeutungen des Positiven, d. h. die Nichterfüllung J. I, 131; V, 222; Netto 81; PvA. 59; DhsA. 127; Nichtunternehmen (Geschäft) J. I, 229; Unteroffizier M. I, 93; Verzicht auf Dhs. 299. Vgl. —uttariya (nt.) wütende Erwiderung, vehemente Verteidigung DhA. I, 44. (Seite 196)