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Kardinalsklasse

aus AufEinWort, der freien Forschung

Das Kardinalskollegium der katholischen Kirche ist (gemäß can. 350, § 1 CIC) in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet Kardinäle in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im Konklave. Lediglich der Leiter der Papstwahl (Kardinaldekan bzw. der höchstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkünder des neuen Papstes (Kardinalprotodiakon, der dienstälteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.

Allgemeines

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Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt und von den Bischöfen der umliegenden Kirchenprovinzen geweiht, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst, ihren Aufgaben entsprechend, Bischöfe, Priester oder Diakone. Vor der Liturgiereform in den 1960er Jahren trugen die Kardinäle je nach Rangordnung eine andere liturgische Kleidung bei Papstmessen: Kardinaldiakone trugen Dalmatiken, Kardinalpriester Kaseln und Kardinalbischöfe Pluvialia. Im Alltag können Kardinäle eine entsprechend farblich gestaltete Soutane tragen.

Seit dem Apostolischen Schreiben Cum gravissima müssen nach katholischem Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel Priester sein. Wer nicht Bischof ist, muss grundsätzlich die Bischofsweihe empfangen (can. 351, § 1 CIC). Hiervon kann der Papst dispensieren. Zwar werden solche Dispensen ausnahmslos nur für Kardinaldiakone erteilt, jedoch können diese trotzdem nach zehn Jahren in die Klasse der Kardinalpriester aufsteigen. Derzeit gibt es vier Kardinäle ohne Bischofsweihe:

Kardinalsklassen

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Kardinalbischöfe

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Kardinalpriester

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Kardinaldiakone

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Ehrenrangfolge

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Die Ehrenrangfolge (Präzedenz) unter den Kardinälen, die auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist in absteigender Reihenfolge grundsätzlich Kardinalbischöfe – Kardinalpriester – Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:

Kardinalbischöfe
  • Kardinaldekan
  • Kardinalsubdekan
  • Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel und die ihnen gleichgestellten Kardinalbischöfe (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Ernennung zum Kardinalbischof)
  • Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (darunter die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung zum Kardinal)
Kardinalpriester
  • Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
  • Kardinalpriester (nach dem Datum der Kreierung)
Kardinaldiakone
  • Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
  • Kardinaldiakone (nach dem Datum der Kreierung)

Siehe auch

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Literatur

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  • Jürgen Erbacher: Der Vatikan. Das Lexikon. St. Benno, Leipzig [2009], ISBN 978-3-7462-2752-8, S. 205.
  • Markus Graulich: Die Kardinäle. In: Stephan Haering u. a. (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 3. Auflage 2015, ISBN 978-3-7917-2723-3, S. 486–493.
  • Ulrich Nersinger: Von Anfang an Helfer des Papstes. Diakon, Priester, Bischof: Wie die drei Rangklassen der Kardinäle entstanden sind. In: Die Tagespost, Ausgabe vom 11. Juli 2024, S. 16.
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Wiktionary: Kardinalsklasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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