Kausalhandlungslehre
kausal–Handlungslehre lat.-deu. 'kausale Handlungslehre'
◀▶Die (von Franz von Liszt begründete) kausale Handlungslehre sieht die Handlung als solche dann gegeben, wenn durch willensgetragenes menschliches Verhalten die Außenwelt verändert wird.[1] Handlung ist danach jedes willkürliche menschliche Verhalten. In ihrer ursprünglichen Form rechnete diese Lehre alles Objektive zum Unrecht, alles Subjektive hingegen zur Schuld. Anders als bei der finalen Handlungslehre sind damit die vorsatztragenden Elemente im Rahmen der Schuld zu prüfen. Das führt dann dazu, dass das Unrecht nicht mehr durch Motive des Handelnden begrenzt wird. Der Umfang unrechtsbegründender Handlungen wird dadurch stark ausgeweitet, und erst bei der Frage der individuellen Schuld kann dann die Strafbarkeit beschränkt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Franz von Liszt: Lehrbuch des deutschen Strafrechts, 5. Auflage, 1892, S. 128; vgl. auch Gustav Radbruch: Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem, (zugleich ein Beitrag zur Lehre von der rechtswissenschaftliche Systematik) 1904 (Reprint: 2015) De Gruyter. ISBN 978-3-11-117173-9. S. 130 ff.