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Klagenhäufung

aus AufEinWort, der freien Forschung

Klagen–Häufung, Ez., nhdt.-dt., Mz. Klagenhäufungen,

Klagenhäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren („objektive Klagenhäufung“) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte („subjektive Klagenhäufung“, meistens „Streitgenossenschaft“).

Siehe auch

Sammelklage

Weblinks

Klagehäufung. (PDF) juratexte.de – tabellarische Kurzübersicht zur Klagenhäufung mit erläuternden Hinweisen.