Klagenhäufung
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Klagen–Häufung, Ez., nhdt.-dt., Mz. Klagenhäufungen,
Klagenhäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren („objektive Klagenhäufung“) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte („subjektive Klagenhäufung“, meistens „Streitgenossenschaft“).
1. Objektive Klagehäufung
[✐ | ✎]1.1 Kumulative Klagehäufung
[✐ | ✎]1.2 Eventuelle Klagehäufung
[✐ | ✎]1.3 Alternative Klagehäufung
[✐ | ✎]2 Subjektive Klagehäufung
[✐ | ✎]Siehe auch
Weblinks
Klagehäufung. (PDF) juratexte.de – tabellarische Kurzübersicht zur Klagenhäufung mit erläuternden Hinweisen.