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Körperschaft

aus AufEinWort, der freien Forschung

¦∑¦ Körper + -schaft;

¦∅¦ als Körper gebildet oder geschaffen, erschaffen; (als juristische Person geltender) einem bestimmten Zweck dienender Zusammenschluss von Personen; rechtsfähiger Verband, der hoheitliche Befugnisse hat;

¦⊗¦ Die (im Lat. vorgeprägte) Bedeutung ‘Zusammenschluß, Gemeinschaft von Einzelwesen’ (wie in Körperschaft, Lehrkörper) findet sich ebenso wie mathematisch-naturwissenschaftlicher Gebrauch seit dem 16. Jh.;

¦√¦ uig. *skeh₂p- "Schaft, Stiel, Stengel, Stamm"; ¦√¦ uig. *krep- (uger. *hrefaz "Körper, Brust);