-schaft
Erscheinungsbild
-schaft
- Die in
- ahd. scaf (um 1000),
- aengl. gesceap,
- anord. skap ‘Beschaffenheit, Form’
- und (mit ti-Endung) in
- ahd. (gi)scaft ‘Erschaffung, Geschöpf’ (8. Jh.),
- mhd. schaft ‘Geschöpf, Gestalt, Bildung, Beschaffenheit, Eigenschaft’,
- aengl. (ge)sceaft,
- got. gaskafts ‘Erschaffung’
- belegten Hptw. sind Abstraktbildungen zu dem unter schaffen abgehandelten starken Tw..
- Jene Formen (die auf germ. *skafti- zurückgeführt werden können) bilden zunächst Wortbildungen, deren zweites Glied sich bereits in früher Zeit zum Wortbildungsendung entwickelt.
- Sie treten neben Abstrakta (auf germ. *-skapi-), die nur als Suffixbildungen bezeugt sind, im Ahd. mit fem., sonst mit mask. oder neutr. Genus.
- In Verbindung mit (persönlichen und unpersönlichen) Substantiven und (speziell im Dt.) mit Adjektiven, Präteritalpartizipien und (seltener) Infinitiven bilden diese Suffixe Abstrakta, die eine Tätigkeit, einen Zustand oder ein Verhalten ausdrücken, sowie Kollektivbegriffe;
- vgl. (mit germ. *-skapi-)
- asächs. bodskepi,
- aengl. bodscipe,
- anord. boðskapr,
- ahd. botascaf ‘Botschaft, Kunde, Sendung’
- und (nur westgerm. mit germ. *-skafti-)
- asächs. hugiskaft,
- aengl. hygesceaft ‘Sinn’,
- ahd. botascaft.
- vgl. (mit germ. *-skapi-)
- Im Ahd. sind die Bildungen auf -scaf die älteren und werden in der Regel nach dem 9. Jh. von den Bildungen auf -scaft abgelöst;
- vgl.
- fīantscaf ‘Feindschaft’ (8. Jh.), -scaft (um 1000),
- friuntscaf ‘Freundschaft’ (8. Jh.), -scaft (11. Jh.),
- lantscaf ‘Land, Landschaft’ (8. Jh.), -scaft (um 1000).
- vgl.
- Schon früh beginnt sich kollektive Bedeutung zu entwickeln,
- vgl. ahd. heriscaf (9. Jh.), -scaft (um 1000) ‘Heer, Schar, Menge’, kunniscaft ‘Geschlecht, Sippe’ (11. Jh.).
- Seit dem 18. Jh. etwa überwiegen gegenständlich-konkrete und kollektive Bedeutungen: Errungenschaft, Gerätschaft, Hinterlassenschaft; Bürgerschaft, Dienerschaft, Kaufmannschaft, Kundschaft, Lehrerschaft ‘Gesamtheit der Lehrer’.
- Vgl. ferner (zu Adjektiven)mhd. bereitschaft, (zu Partizipien) mhd. gevangenschaft, (zu Infinitiven) spätmhd. wiʒʒen(t)schaft.
-Schaft[2], eine Ableitungssylbe,
- welche Hauptwörter,
- so wohl aus andern Hauptwörtern,
- als auch aus Beywörtern und Mittelwörtern der vergangenen Zeit, bildet,
- welche insgesammt und ohne Ausnahme weiblichen Geschlechtes sind.
- Schon Wachter und Frisch haben es eingesehen,
- daß diese Sylbe von schaffen herstammet,
- und daß besonders die Bedeutung
- des Bildens, der Einrichtung des Zufälligen in einem Dinge, in derselben zum Grunde lieget.
- Sie hat in den Wörtern, in welchen sie vorkommt, eine doppelte Hauptbedeutung.
- denjenigen Zustand, diejenige Beschaffenheit zu bezeichnen,
- welche die erste Hälfte des Wortes näher bestimmet;
- wo der Plural, der Regel nach, nicht Statt findet,
- einige wenige Fälle ausgenommen.
- wo der Plural, der Regel nach, nicht Statt findet,
- Von dieser Art sind z.B.
- Brüderschaft der Stand eines Bruders, die Eigenschaft, nach welcher jemand ein Bruder ist,
- die Bereitschaft, Bürgschaft, Bekanntschaft, Endschaft, Feindschaft, Freundschaft, Gefangenschaft, Gemeinschaft, Gevatterschaft, Gesandtschaft, Handelschaft, Herrschaft, Jungfrauschaft, Junggesellenschaft, Kindschaft, Kundschaft, Knechtschaft, Leibeigenschaft, Nachbarschaft, Pilgerschaft, Rechenschaft, Schwangerschaft, Sippschaft, Verwandtschaft, Wanderschaft, Wissenschaft u.s.f.
- In welchen allen
- der Begriff der Beschaffenheit,
- des Zustandes, der eigentliche und herrschende ist,
- wenn sich gleich in manchen allerley kleine Nebenbedeutungen mit eindrängen.
- der Begriff der Beschaffenheit,
- welche die erste Hälfte des Wortes näher bestimmet;
- wo es wieder in doppelter Gestalt üblich ist.
- Als ein Collectivum,
- die sämmtlichen mit einander verbundenen[3] Dinge von einer und eben derselben Beschaffenheit oder Art zu bezeichnen.
- Die Barschaft, das sämmtliche bare Vermögen,
- die Bürgerschaft, die sämmtlichen Bürger eines Ortes,
- die Bauerschaft, Brüderschaft, Bekanntschaft, Corporalschaft,
- Dorfschaft, die sämmtlichen Einwohner eines Dorfes,
- Erbschaft, das sämmtliche geerbte Vermögen,
- Gesellschaft, Geräthschaft, Hauptmannschaft, Judenschaft, Kaufmannschaft, Hinterlassenschaft
- und Verlassenschaft,
- Landschaft, die sämmtlichen Landstände, ingleichen, eine Gegend mit allen darin befindlichen Dingen,
- Mannschaft, Nachkommenschaft,
- Gesandtschaft, die sämmtlichen zu einem Gesandten gehörigen Personen,
- die Eidgenossenschaft, die Völkerschaft
- u.s.f.
- Der Plural
- kann hier nur von mehrern verbundenen Ganzen Satt finden,
- allein einige sind doch von einem und eben demselben Ganzen so wohl im Singular als im Plural üblich,
- wie Barschaft und Barschaften, Geräthschaft und Geräthschaften. Briefschaften ist nur allein im Plural gangbar.
- die sämmtlichen mit einander verbundenen[3] Dinge von einer und eben derselben Beschaffenheit oder Art zu bezeichnen.
- Als ein Individuum;
- doch nur in einigen wenigen Fällen,
- welche auch hier ursprünglich entweder Collectiva oder Abstracta sind.
- Die Buhlschaft, ehedem eine geliebte Person.
- Die Eigenschaft, eine Beschaffenheit, welche einem Dinge eigen ist.
- Wissenschaft, Herrschaft, Grafschaft
- sind eigentlich auch Collectiva,
- und bedeuten, so fern sie hierher gehören,
- den Umfang aller Wahrheiten Einer Art,
- den Umfang aller einem Grafen oder Herren gehörigen liegenden Gründe.
- doch nur in einigen wenigen Fällen,
- Als ein Collectivum,
Diese Ableitungssylbe
- ist sehr alt,
- Daß die letzte Sylbe in Petschaft nicht hierher gehöre,
- ist schon bey diesem Worte bemerket worden.
- Von einigen wenigen Hauptwörtern dieser Art
- macht man vermittelst der Endsylbe -er neue Hauptwörter,
- eine Person männlichen Geschlechtes zu bezeichnen.
- Der Bothschafter, der Bothschaft bringet,
- der Gesellschafter, ein Glied einer Gesellschaft,
- der Kundschafter, Wirthschafter.
- Diese Ableitungssylbe
- kommt in der Bedeutung sehr mit den Sylben -heit, -keit, -de und -thum überein.
- Indessen ist es nicht erlaubt, sie mit einander zu verwechseln,
- so wenig als man vermittelst derselben ohne Unterschied neue Hauptwörter bilden darf,
- welches nur in wenig Fällen gewagt werden kann,
- auch kein großer Verlust ist, weil man andere Wörter genug hat, jeden verlangten Begriff auszudrucken.
- Z.B. das irgendwo gewagte Hirtenschaft wird der Sache nach eben so gut, in Ansehung des Gehöres aber noch besser, durch Hirtenstand ausgedruckt.
- so wenig als man vermittelst derselben ohne Unterschied neue Hauptwörter bilden darf,
- Indessen ist es nicht erlaubt, sie mit einander zu verwechseln,
- kommt in der Bedeutung sehr mit den Sylben -heit, -keit, -de und -thum überein.
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1331-1332. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000399108; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1331 | 1332; Kategorien: Lexikalischer Artikel
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