Lesehörer
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Lesehörer: Ein Leser, der lesend zugleich hört, daß von einem Anderen Vorgelesene, diese einander vergleichend hört, sodaß dieses Verfahren Erinnerungen und Erkenntnisse anregt, daß nicht eingeübt werden muß, keine besondere Tätigkeit ist, da der Mensch beständig vergleichend vernimmt, es nur dann nicht erfolgt, wenn der Lesehörer davon abgelenkt ist, vergleichsweise von einem Geschehen um ihn, oder einem Gedanken; beim Lesehören werden einem Leser gegebenenfalls aufkommende Unterschiede bewußt die dann zu klären sind. (HfwB)