Meister Eckhart Leben
Eckhart wurde um 1260 im heutigen Landkreis Gotha in Thüringen geboren, entweder in Hochheim oder in Tambach.[1] Wahrscheinlich war er ein Sohn des Ritters Eckhart, „genannt von Hochheim“, dessen Tod in einer Urkunde vom 19. Mai 1305 festgestellt wird.[2]
Vermutlich um 1275 trat er in Erfurt in den Orden der Dominikaner (Predigerbrüder) ein. Im dortigen Dominikanerkloster erhielt er wohl seine Grundausbildung. An einer der Hochschulen (Studium generale) seines Ordens, vermutlich in Köln, absolvierte er ein Studium. Dieses begann mit den artes („Künsten“). Darunter verstand man in der ordensinternen Ausbildung nicht die Gesamtheit der Sieben Freien Künste, sondern speziell die Logikdes Aristoteles. Der nächste Abschnitt umfasste die naturalia („Naturkunde“) und die Moralphilosophie. Darauf folgte die theologische Ausbildung und der Empfang der Priesterweihe. In Köln hat Eckhart vielleicht Albertus Magnus, der 1280 starb, noch kennenlernen können. Man hat vermutet, dass er in Paris studierte, doch gibt es dafür keinen konkreten Anhaltspunkt.[3]

Von 1293 bis 1294 war Eckhart an der Pariser Universität, der damals berühmtesten Universität des Abendlandes, als Lektor der Sentenzen des Petrus Lombardus tätig. Für dieses Amt war ein Mindestalter von 33 Jahren vorgeschrieben. Seine Antrittsvorlesung, mit der er seine Lehrtätigkeit in Paris eröffnete, hielt er im September oder Oktober 1293. Das erste gesicherte Datum aus seinem Leben ist der 18. April 1294, ein Ostersonntag, an dem er in der Kirche des Dominikanerkonvents St. Jacques in Paris die Festpredigt hielt. Noch vor Ende 1294 kehrte er nach Erfurt zurück.
Im Jahr 1302 wurde Eckhart in Paris zum Magister der Theologie promoviert. Auf seinen eingedeutschten Magistertitel bezieht sich die gängige Bezeichnung „Meister“ Eckhart. Nach der Promotion erhielt er für ein Jahr den für Nichtfranzosen reservierten Lehrstuhl der Dominikaner. Zu seinen Aufgaben gehörte neben der Vorlesung und der Leitung der Disputationen auch das Predigen.
Im Jahr 1294 wurde Eckhart Prior des Erfurter Dominikanerklosters und Vikar (Stellvertreter) des Provinzials, der die Ordensprovinz Teutonia leitete, in Thüringen. Das Amt des Provinzials übte damals der Philosoph Dietrich von Freiberg aus; Einflüsse zwischen beiden werden – in beiden Richtungen – in der Forschung diskutiert.[4]
Auf dem am 8. September 1303 erstmals stattfindenden Provinzkapitel in Erfurt wurde Eckhart zum ersten Provinzial der Ordensprovinz Saxonia gewählt, die weite Teile Nord- und Mitteldeutschlands sowie die heutigen Niederlandeumfasste und im Osten bis Lettland reichte. Die Saxonia war aus der Teilung der zu groß gewordenen Provinz Teutonia (Eckharts Heimatprovinz) hervorgegangen, die das Generalkapitel des Ordens zu Pfingsten 1303 beschlossen hatte. Bei ihrer Gründung bestand die Saxonia aus 47 Männerklöstern, zu denen während Eckharts Amtszeit drei weitere hinzukamen, und einigen Frauenklöstern. Sie wurde von Erfurt aus geleitet. Auf dem Generalkapitel in ToulousePfingsten 1304 wurde die Wahl Eckharts bestätigt. Wahrscheinlich zu diesem Anlass hielt der neue Provinzial auf dem Provinz- und dem Generalkapitel je eine Predigt und Vorlesung über das 24. Kapitel des Buches Jesus Sirach(Ecclesiasticus).
Zu Pfingsten 1307 wurde Eckhart auf dem Generalkapitel in Straßburg zum Generalvikar (Vertreter des Generalmeisters) für die böhmischeDominikanerprovinz ernannt. In den dortigen Konventen sollte er durchgreifende Reformen durchführen. Im Herbst 1310 wurde er auf dem Provinzkapitel der Ordensprovinz Teutonia in Speyer zu deren Provinzial gewählt. Der Generalmeister weigerte sich jedoch, die Wahl zu bestätigen. Das Generalkapitel in Neapel entband Eckhart am 30. Mai 1311 seines Amtes als Provinzial der Saxonia und schickte ihn zu einer zweiten Lehrtätigkeit wieder an die Universität Paris. Dort besetzte er erneut den für Nichtfranzosen bestimmten Lehrstuhl. Die wiederholte Übernahme des Lehrstuhls war eine Auszeichnung, die vor ihm nur Thomas von Aquin (1225–1274) zuteilgeworden war.
Eckharts Aufenthalt in Straßburg, oft als sein „Straßburger Jahrzehnt“ bezeichnet, soll von 1313/1314 bis 1322/1324 gedauert haben. In der Forschung wird angenommen, dass er als Generalvikar dem dortigen Dominikanerkloster zugewiesen war. Allerdings wird ein durchgängiger Aufenthalt in Straßburg von manchen Forschern bezweifelt, da er nur durch drei datierte Urkunden von 1314, 1316 und 1322 gestützt wird. Oft wird die Ansicht vertreten, dass in diesen Jahren die Seelsorge in Frauenklöstern zu seinen Hauptpflichten gehörte. Einer anderen Forschungsmeinung zufolge war er in Straßburg mit Lehraufgaben betraut.[5]
Ab 1323/24 war Eckhart in Köln. Zu seinen dortigen Hauptaufgaben gehörte das Predigen. Für eine Lehrtätigkeit gibt es keinen Beleg, doch angesichts seiner Qualifikation liegt die Vermutung nahe, dass der Orden ihn als Lektor am Studium generale einsetzte.[6]
In Köln wurde Eckhart 1325 von seinen Ordensbrüdern Hermann de Summo und Wilhelm von Nidecke beim dortigen Erzbischof Heinrich II. von Virneburg der Häresie (Abweichung von der Rechtgläubigkeit) bezichtigt. Laut einer 1327 abgefassten Stellungnahme Gerhards von Podanhs, der Vikar des Generalprokurators des Dominikanerordens war, handelte es sich bei beiden Anklägern um Mönche, die sich mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Ordensdisziplin strafbar gemacht hatten; Gerhard forderte ihre Verhaftung. Obwohl die beiden Ankläger offenbar im eigenen Orden keinen Rückhalt hatten, war ihr Vorstoß erfolgreich. Der für Härte in Fällen von Häresieverdacht bekannte Erzbischof leitete eine Untersuchung ein, mit der er zwei Inquisitionskommissare, Reinerius Friso und Petrus de Estate, beauftragte. Reinerius war ein Kölner Domherr, Petrus gehörte dem mit den Dominikanern rivalisierenden Franziskanerorden an. Zwischen August 1325 und September 1326 wurde Anklage erhoben. Die Kommissare, die zugleich die Richter im Häresieprozess waren, legten dem Angeklagten zwei Listen seiner beanstandeten Aussagen vor. Die erste enthielt 49 Sätze aus seinen lateinischen Werken und – in lateinischer Übersetzung – aus einer seiner deutschen Schriften (dem Trostbuch) und aus seinen deutschen Predigten. Die zweite Liste bestand aus 59 ins Lateinische übersetzten Sätzen aus den deutschen Predigten. Offenbar wurden noch weitere Listen erstellt. Schon zuvor hatte der Dominikaner Nikolaus von Straßburg, der damals Generalvikar der Ordensprovinz Teutonia war, eine ordensinterne Überprüfung von Eckharts Rechtgläubigkeit eingeleitet, womit er auf Beschuldigungen reagierte. Nikolaus fand nichts Anstößiges. Weil er sich für Eckhart einsetzte, wurde er ebenfalls angeklagt. Der Vorwurf lautete, er habe die Häresie begünstigt.
Am 26. September 1326 überreichte Eckhart den Inquisitionskommissaren eine Stellungnahme, die Responsio ad articulos sibi impositos de scriptis et dictis suis. Darin bestritt er nicht nur seine Schuld, sondern auch die Rechtsgrundlage des Verfahrens, da wegen der Privilegien seines Ordens ein erzbischöfliches Gericht für seinen Fall nicht zuständig sei. Dennoch sei er bereit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Fehlen eines Präzedenzfalls – es war noch nie ein Häresieverfahren gegen einen so hochrangigen Theologen und Ordensmann durchgeführt worden – verunsicherte anscheinend die Inquisitoren. Jedenfalls wurde das Verfahren verschleppt. Am 24. Januar 1327 appellierte Eckhart an den Apostolischen Stuhl. Dabei beklagte er, dass die Richter immer wieder Termine ansetzten, aber zu keinem Urteil kämen, und dass die Kommission schlecht beleumundeten Personen (den Anklägern) mehr Vertrauen schenke als ihm. Außerdem sei er bereits durch die Untersuchung des Nikolaus von Straßburg entlastet worden. Am 13. Februar 1327 ließ er einen schriftlichen pauschalen Widerruf seiner allfälligen Glaubensirrtümer in der Dominikanerkirche öffentlich verlesen. Diese Erklärung (protestatio), die notariell beglaubigt wurde, übersetzte er persönlich ins Deutsche. Sie ist allgemein formuliert und enthält keine Distanzierung von einzelnen beanstandeten Äußerungen, sondern nur die Versicherung, er widerrufe im Vorhinein jeden Irrtum, den man ihm nachweisen könne. Damit beugte er der Beschuldigung vor, ein hartnäckiger Häretiker zu sein, was nach damaligem Recht im Fall eines Schuldspruchs zu einem Todesurteil hätte führen müssen.[7]
Die Kölner Inquisitionskommission akzeptierte die Berufung an den Papst nicht und teilte dies dem Angeklagten am 22. Februar 1327 mit. Dennoch wurde das Verfahren in Köln abgebrochen und die Klärung der Angelegenheit dem Papst überlassen. Damals residierte der Papst nicht in Rom, sondern in Avignon. Dorthin begab sich Eckhart. Er wurde von mehreren Ordensbrüdern, darunter dem Provinzial der Teutonia, begleitet und vom Vikar des Generalprokuratorsder Dominikaner nachdrücklich unterstützt. Zu diesem Zeitpunkt stand somit sein Orden noch hinter ihm.
Nun prüfte eine päpstliche Untersuchungskommission die aus Köln übersandten Akten und gab dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme. Von den insgesamt rund 150 verdächtigen Aussagen, welche die Anklage in Köln zusammengestellt hatte, blieben 28 übrig, die von der Kommission als verwerflich eingestuft wurden. Wie schon in Köln machte der Angeklagte auch in Avignon geltend, er könne zwar in seinen theologischen Annahmen geirrt haben, doch sei dies kein Grund, an seiner Rechtgläubigkeit zu zweifeln und ihn als Häretiker einzustufen. Häresie könne nur vorliegen, wenn der Wille dazu vorhanden sei. Diesmal war er mit dieser Argumentation erfolgreich. In dem neuen Prozess am päpstlichen Hof ging es nicht mehr um die Frage, ob er als Häretiker einzustufen war, sondern es wurde nur in einem Lehrbeanstandungsverfahren geprüft, ob seine suspekten Aussagen häretische Irrtümer enthielten.
Schließlich erstellte die Kommission ein Protokoll, das „Gutachten von Avignon“, in dem sie die Verwerflichkeit der 28 Sätze feststellte und begründete. Wie in solchen Verfahren üblich wurden nicht ganze Schriften des Angeklagten oder sein Gesamtwerk beurteilt, sondern nur einzelne Sätze gemäß ihrem Wortlaut (prout sonant) ohne Berücksichtigung des Sinns der Texte, denen sie entnommen waren. Eckharts Werke lagen der Kommission nicht vor. Der Kardinal Jacques Fournier, der spätere Papst Benedikt XII., erstellte ein zusätzliches ausführliches Gutachten, in dem er einen Teil von Eckharts Sätzen für häretisch erklärte.
<figure class="mw-default-size">[1]<figcaption>Abschrift der Bulle In agro dominico(Handschrift I 151, Stadtbibliothek Mainz).</figcaption></figure>
Eckhart starb zwischen Juli 1327 und April 1328 vor dem Abschluss des Verfahrens, aller Wahrscheinlichkeit nach in Avignon, denn es ist davon auszugehen, dass er sich dem päpstlichen Gericht während der ganzen Dauer des Prozesses zur Verfügung halten musste. Als Todestag gilt traditionell der 28. Januar 1328, denn nach einem Vermerk des Dominikaners Friedrich Steill aus dem Jahr 1691 wurde am 28. Januar im Orden das Gedächtnis seines Todes begangen. Ob das Gedenken auf einer tatsächlichen Kenntnis des Todestags basierte, ist allerdings unklar.[8]
Nach Eckharts Tod wurde das Verfahren fortgesetzt. Es endete mit der Verurteilung der 28 Sätze, die teils als häretisch, teils als häresieverdächtig eingestuft wurden.[9] In der Bulle In agro dominico vom 27. März 1329 teilte der Papst mit, Eckhart habe vor seinem Tod seine Irrtümer vollständig widerrufen. Der Wortlaut dieser Urkunde lässt allerdings erkennen, dass Eckhart es vermieden hat, seine angegriffenen Lehren als unwahr zu bezeichnen. Vielmehr hielt er an seinen theologischen Überzeugungen fest und distanzierte sich nicht von dem, was er mit seinen beanstandeten Aussagen gemeint hatte. Er verwarf nur pauschal möglicherweise vorkommende häretische, glaubensfeindliche Fehldeutungen seiner Thesen. Damit gab sich der Papst zufrieden.[10]