Menschheitsrecht
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Menschheit + -s- + Recht | Mrz. ‘dem Menschen von Geburt an zukommende Rechte und Würde’ (nach 1750).
Danach (meist in Mrz.) Menschenrechte ‘Reihe von Rechten, die die Stellung des Menschen in der Gesellschaft und sein Verhältnis zum Staat regeln’ (seit 1777). Durch die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) und die französische Déclaration des droits de l’homme et du citoyen (1789) wird der Begriff zum politischen Schlagwort und mit seinem damaligen bürgerlichen Inhalt (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Recht auf Eigentum und Sicherheit sowie Widerstand gegen Unterdrückung) auch im Dt. geläufig; wahrscheinlich geht auch die vorherrschende Verwendung im Plural auf das frz.Vorbild zurück.