Personalhandlungslehre
Erscheinungsbild
personal–Handlungslehre lat.-deu. 'personale Handlungslehre'
◀▶Die personale Handlungslehre (Claus Roxin)[1] sieht jede Äußerung menschlicher Persönlichkeit als Handlung an. Handlung im strafrechtlichen Sinne ist alles, was dem Menschen als „seelisch-geistiges Aktionszentrum“ zugeordnet werden kann. Die personale Handlungslehre wird als zu undifferenziert und als konturenlos kritisiert.
Einzelnachweise
- ↑ Claus Roxin: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band I: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre. 4. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2006. § 8/44 ff.