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Personalhandlungslehre

aus AufEinWort, der freien Forschung

personal–Handlungslehre lat.-deu. 'personale Handlungslehre'


◀▶Die personale Handlungslehre (Claus Roxin)[1] sieht jede Äußerung menschlicher Persönlichkeit als Handlung an. Handlung im strafrechtlichen Sinne ist alles, was dem Menschen als „seelisch-geistiges Aktionszentrum“ zugeordnet werden kann. Die personale Handlungslehre wird als zu undifferenziert und als konturenlos kritisiert.

Einzelnachweise

  1. ↑ Claus Roxin: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band I: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre. 4. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2006. § 8/44 ff.