Placker
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Plack + -er | (auch Plakerer) bezeichnete man einen Adligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis zum „ewigen Landfrieden“1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Dies ist üblicherweise gemeint, wenn von Raubrittern gesprochen wird.