aus AufEinWort, der freien Forschung
Plenum n. ‘Vollversammlung, Gesamtheit der Mitglieder einer politischen Körperschaft, eines Gremiums’.
- Der zuerst auf die Vollversammlung des Deutschen Bundes (1815) bezogene Ausdruck
- ist eine Entlehnung
- (vielleicht gestützt durch den Gebrauch des Wortes im englischen Parlamentswesen;
- doch vgl. schon in plēno ‘vor versammeltem Kollegium’, 18. Jh.)
- von lat. plēnum cōnsilium ‘vollständig zur Beratung einberufene Versammlung’,
- substantiviertem Neutrum von lat. plēnus ‘voll, vollzählig’.
- In der Komposition gilt Plenar-, plenar-