aus AufEinWort, der freien Forschung
Primärnorm-en Mz. —Nwf. z. Primärnorm
▷ primär–
Norm lat.-deu.
- Die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Rechtsnormen (primary and secondary legal rules). Während Hart unter Primärnormen die Gesamtmenge aller (rechtlichen) Verhaltensnormen versteht, meint der Begriff „sekundäre Normen“ alle Rechtsregeln, die Personen (den Gesetzgeber, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Ausübung ihrer Privatautonomie) dazu ermächtigen, primäre Rechtspflichten zu kreieren, abzuändern oder zu „vernichten“.