Privatgelehrter
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privat + Gelehrter | nicht öffentlich tätiger Gelehrter; angemessener ist es 'Eigengelehrter, Einzelgelehrter'.
in der Regel akademisch gebildeter Gelehrter, deren Forschung privat motiviert und finanziert ist. Privatgelehrte sind nicht an einer Hochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung tätig. Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse werden nicht unbedingt veröffentlicht, sondern oft lediglich in Form privater Aufzeichnungen (Notizen, Tagebuch, Korrespondenzen usw.) festgehalten.