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Richtung

aus AufEinWort, der freien Forschung

richt + -ung | f. Ergebniß des Richten;  ‘das Gerademachen, gerade, aufrechte Haltung’ (2. Hälfte 18. Jh.), ‘Gerichtetsein, Verlauf, Wendung auf ein Ziel zu’ (Ende 18. Jh.), ‘Strömung, Bewegung’ in Kultur, Politik (Anfang 19. Jh.), abgeleitet vom oben genannten Verb in seinen verschiedenen Bedeutungen, in älterer Sprache vornehmlich an ‘herrschen, regieren, Recht sprechen’ anknüpfend, vgl. ahd. rihtunga ‘Gericht, (Ordens)regel, Leitung, Verwaltung’ (8. Jh.), mhd. rihtunge ‘Gericht, gerichtliche Entscheidung, Urteil’, asächs. richtunga, mnd. richtunge.