Ritter
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Ritter m. Standesbezeichnung für den in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft dem Lehnsherrn zu Kriegsdienst und Treue verpflichteten Angehörigen des Adels,
- mhd. ritter, riter, eigentlich ‘Reiter, Streiter zu Pferde’ (um 1170),
- Entlehnung (mit hd. -tt- aus -dd-)
- aus gleichbed. mnl. riddere, ridder, riddare (vgl. nl. ridder),
- einer Bildung (neben mnl. rīder ‘Reiter’)
- zu mnl. rīden (s. reiten).
Der wohl im fläm. Sprachraum entstandene Ausdruck
- übersetzt zunächst afrz. cheval(i)er ‘Reiter, Ritter’,
- wird dann zur Standesbezeichnung und
- verbreitet sich im 12. Jh., als das flandrische Ritterwesen in hohem Ansehen steht
- (vgl. mnd. ridder, ritter, woraus anord. riddari, afries. ridder).