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Sühne

aus AufEinWort, der freien Forschung

sühn + -e f. ‘Genugtuung, Vergeltung, Strafe für begangenes Unrecht, Versöhnung’. Herkunft ungeklärt.

Ahd. suona ‘Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung’, auch ‘Beilegung von Rechtshändeln, Vertrag, Frieden’ (8. Jh.), mhd. suon, suone ‘Urteil, Gericht, Versöhnung, Frieden, Ruhe’, asächs. sōna ‘Gericht’, mnd. sȫne ‘Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten, Friede, gewährte Verzeihung’, mnl. soen(e) ‘Versöhnung’, nl. zoen (seit Kiliaen auch ‘Kuß’ als Besiegelung der Versöhnung), afries. sōn(e) hat keine außerger. Anknüpfungsmöglichkeiten.

Es werden Formen mit sw-Anlaut vorausgesetzt, erhalten in mnd. swōne, mnl. swoene ‘Friedensschluß’.

Als ger.Verwandte werden dazugestellt anord. sōa ‘opfern, töten’, isl. sóa ‘vernichten, verzehren’, norw. (mundartlich) sōnast ‘ohnmächtig werden’, svana ‘abnehmen, sich besänftigen’, aengl. āswōgan ‘ersticken’, (ge)swogen ‘ohnmächtig’.

Sühne ist ein Wort der Rechtssprache; es verlagert seinen Bedeutungsschwerpunkt von ‘Gericht, Urteil’ (ahd.) auf ‘Beilegung, Wiedergutmachung, Versöhnung’ durch Gericht, Urteil (vgl.Schuld und Sühne) und ‘Preis, der als Wiedergutmachung gezahlt wird’. Um 1700 ist Sühne nahezu ungebräuchlich; durch Luthers Bibelübersetzung im Sprachbewußtsein bewahrt, wird es zur Zeit des Sturm und Drang neu belebt.