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Soll

aus AufEinWort, der freien Forschung

Soll2 soll n. ‘Schulden, Zahlungsverpflichtung’, allgemein ‘Gebot, Pflicht, Zwang’ (17. Jh.),

  • Substantivierung der 3. Pers. Sing. Präs. er soll ‘er ist schuldig, hat zu zahlen’ (lat. dēbet),
    • vielfach Überschrift auf der linken Seite von Rechnungsbüchern (16. Jh.).

Soll1 n. Sölle f. nordd. ‘Bodenvertiefung mit schlammigem Wasser’, mnd. sol. Zu Suhle, suhlen (s. d.).