Sollenssätze
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Sollen-s-Sätze Mz. —Nwf. z. Sollenssatz
Rechtsnorm ist ein Sollenssatz, welcher keine Aussage über eine Seinstatsache enthält.
Mit dem Begriff „Anordnung“ wird zum Ausdruck gebracht, dass Inhalt einer Rechtsvorschrift stets die Vorschreibung eines menschlichen Verhaltens (also ein Befehl, ein „Sollen“) ist. Rechtliche Anordnungen sind ihrem Sinn nach „Sollenssätze“, denen durch tatsächliches Verhalten der Menschen zu entsprechen ist. Mit Hilfe rechtlicher Anordnungen beabsichtigt der Staat eine Ordnung und Steuerung menschlichen Verhaltens.