Straftatbestandsmerkmale
straf–Tatbestandsmerkmale nhdt.-dt. 'Tatbestandsmerkmale im Strafrecht heißen Straftatbestandsmerkmale.' vgl. Tatbestand im Strafrecht
◀▶Im Strafrecht wird ein Tatbestand als der Straftatbestand bezeichnet. Die Rechtsfolge wird Strafbarkeit des beschriebenen Verhaltens genannt. Tatbestandsmerkmale im Strafrecht heißen Straftatbestandsmerkmale.
Man unterscheidet bei Straftatbeständen in Deutschland heute in erster Linie zwischen objektiven und subjektiven Straftatbestandsmerkmalen. Synonym dazu ist aber auch eine Unterteilung in positive und negative Straftatbestandsmerkmale möglich.
Zunächst werden die objektiven, sodann die subjektiven Straftatbestandsmerkmale geprüft. Das Vorliegen sämtlicher objektiver Straftatbestandsmerkmale entfaltet häufig eine Indizwirkung für das Vorliegen der Merkmale des subjektiven Straftatbestands.