[1] Synonymie besteht zwischen den Wörtern "Apfelsine" und "Orange": sie bedeuten dasselbe.
[1] „Totale Synonymie setzt per definitionem uneingeschränkte Austauschbarkeit der betreffenden Ausdrücke in allen Kontexten voraus und bezieht sich sowohl auf denotative (…) als auch konnotative (…) Bedeutungselemente.“[1]
[1] „Schließlich sind auch die semantischen Relationen im Wortschatz, wie Synonymie, Antonymie, Hierarchiebeziehungen unter soziolinguistischem Aspekt zu betrachten…“[2]
[1] „Zu den paradigmatischen Angaben gehören unter anderen Synonymie, Antonymie, Hyponymie, Hyperonymie, Komplenymie und Meronymie.“[3]
[1] „Über die Synonymie von Wort und Paraphrase entscheidet oft der Linguist in Individualintrospektion, die nur bei Annahme der Gleichheit der lexikalischen Kompetenz des Linguisten als eines muttersprachlichen Sprechers mit dem lexikalischen System der betreffenden Sprache einen Aussagewert hat.“[4]
▷Äquivokation, Homonymie und Polysemie im Verhältnis.
◀▶Voraussetzung für den Begriff der Synonymie ist die Unterscheidung zwischen Wort und Begriff oder, allgemeiner, zwischen dem Zeichen (oder Bezeichner) und der Bedeutung (oder dem Konzept[1]) des Zeichens. Im Folgenden ist vor allem von sprachlichen Bezeichnungen oder Benennungen die Rede und so von Wort und Begriff. Ein Wort kann für mehrere Begriffe stehen – als Homonym –, und ebenso kann es für einen Begriff mehrere Wörter geben – als Synonyme. Wörter sind Synonyme zueinander, wenn sie für den gleichen Begriff stehen.
Bei einem Begriff (im weiteren Sinn) kann unterschieden werden zwischen seinem Inhalt (seiner Intension bzw. der mit dem Begriff verbundenen Idee) und seinem Umfang (seiner Extension, also der Menge der Objekte, die so bezeichnet werden können) bzw. dem mit dem Begriff gefassten Gegenstand. Mit dieser Unterscheidung ist der Ausdruck „Bedeutung“ mehrdeutig, bezeichnet er doch sowohl die Intension eines Begriffs als auch die Extension oder beides.
Synonymie im Sinne von Bedeutungsgleichheit oder Bedeutungsähnlichkeit kann sich daher auf die intensionale oder die extensionale Bedeutung beziehen. Da aus intensionaler Gleichheit extensionale Gleichheit folgt, nicht aber aus extensionaler Gleichheit eine intensionale, bestehen hier zwei Kombinationsmöglichkeiten: (a) intensionale und extensionale Bedeutungsgleichheit (oder -ähnlichkeit), und (b) intensionale Verschiedenheit und extensionale Bedeutungsgleichheit (oder -ähnlichkeit).
Der Fall intensionaler und extensionaler Identität ist selten. Zu denken wäre etwa an: „zwölf“ = „12“ = „XII“ = „twelve“. In allen Fällen bedeuten die genannten Ausdrücke in identischer Weise den Begriff der Zahl [zwölf] in intensionaler und damit in extensionaler Hinsicht.
Als Fall intensionaler Verschiedenheit und extensionaler Gleichheit kann das Beispiel von Gottlob Frege „Abendstern“ – „Morgenstern“ angeführt werden. Beide Wörter bezeichnen die Venus, allerdings über einen je unterschiedlichen Begriffsinhalt.
Verbreitet wird als Synonymiekriterium eine extensionale Gleichheit für ausreichend angesehen. Synonymie lässt sich dann als extensionale Deckungsgleichheit definieren[2] oder als partielle oder vollständige „Referenzgleichheit“ unterschiedlicher Zeichen.[3] Der Wahrheitswert eines Aussagesatzes ändert sich nicht, wenn sich zwar ein Prädikat, nicht aber die durch das Prädikat bezeichnete Extension ändert. So gilt als Kriterium für Synonymie die Austauschbarkeit, ohne dass sich der Wahrheitswert eines Satzes ändert, mit anderen Worten salva veritate.[4] In einem ähnlichen Sinn wird eine „Austauschbarkeit in Kontexten ohne einen Bedeutungsunterschied hervorzurufen“ als Kriterium verlangt.[5]
Das Salva-veritate-Kriterium wird von Willard Van Orman Quine als nicht ausreichend kritisiert, da es in Modalkontexten zu großen Schwierigkeiten führe.[6] Aber auch Frege waren diese Probleme opaker Kontexte bereits bekannt.
Im Gegensatz zur Annahme, dass Synonymie schon dann vorliegt, wenn extensional dasselbe bezeichnet wird, grenzt man diesen Fall der Referenzidentität mitunter von der Synonymie ab[7] und versteht darunter eine intensionale Identität bzw. Ähnlichkeit.
Das Synonymieverhältnis wird in aller Regel von Unterschieden auf der Ebene der Konnotation getrennt, das heißt von Unterschieden bei Begleitvorstellungen wird abgesehen. Im oben angeführten Beispiel der Zahlbezeichnungen besteht zwischen „zwölf“ und „12“ auch in konnotativer Hinsicht kein nennenswerter Unterschied; hingegen kann der Gebrauch der römischen Ziffern „XII“ mit höherer Bildung konnotiert sein.
Grundsätzlich könnte die Auffassung vertreten werden, dass es für Wörter, die hinreichend genaue sprachliche Abbilder von Begriffen sein sollen, schon objektiv keine Synonyme im Sinne einer Bedeutungsgleichheit geben könne, da dann auch die Wörter gleich sein müssten. Entsprechend müsste ein Wort, welches einem anderen seiner Gestalt nach nicht gleicht, allein deswegen einen anderen Bedeutungsgehalt haben, weil es nicht dasselbe Wort ist. In der Rechtsförmlichkeit heißt dieses Prinzip Synonymverbot: Gleiches darf nicht mit unterschiedlichen Wörtern bezeichnet werden, Gleiches muss stets mit dem gleichen Worte bezeichnet werden.
↑Ingrid Kühn: Lexikologie. Niemeyer, Tübingen 1994, ISBN 3-484-25135-2, S. 53 (zusätzlich eine „Übereinstimmung in der Semstruktur“ fordernd).
↑Herbert E. Brekle: Semantik. 2. Auflage. Fink, München 1972, ISBN 3-7705-1181-6, S. 90.
↑So Monika Schwarz, Jeanette Chur: Semantik. 5. Auflage. G. Narr, Tübingen 2007, S. 55.
↑Monika Schwarz, Jeanette Chur: Semantik. – 5. Aufl. – G. Narr, Tübingen 2007, S. 55 sehen dies nicht als Fall der Synonymie und sprechen stattdessen von Referenzidentität
↑Geht man von der Regel aus, dass Zahlen bis einschließlich 12 auszuschreiben sind, unterscheiden sich beide Ausdrücke in einem Text in dem Grad ihrer Grammatikalität und damit evtl. in ihrer Stilebene. Dann wird hier davon ausgegangen, dass dies kein Fall der Konnotation ist.
↑Hier wird unterstellt, dass schon der Gebrauch der römischen Ziffer „XII“ mit höherer, klassischer oder altertümelnder etc. Bildung konnotiert ist.