Teidung
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teid + -ung | "Taggericht", Versammlung; fnhd. täding, teding, teg(e)ding; die Varianten verteilen sich wie folgt: wobd. und wmd. fast ausschließlich täding, teding, wobd. daneben im 14. Jh. auch teg(e)ding; oobd. und omd. überwiegt bis ins 15. Jh. teiding, dort nehmen die täding/teding -Belege dann aber zu; das, die; –/-e, auch -Ø und -en; zu mhd. tagedinc, tegedinc, teidinc ›auf einen Tag anberaumte gerichtliche
Verhandlung, Gerichtstag (usw.)‹ – Weit häufiger im Wobd. und Oobd. belegt, dort im späten Frnhd. auslaufend; im Nobd. und Md. weniger häufig und schon gegen E. 15. Jh. kaum noch belegt.