Trichotomie (Strafrecht)
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In der Rechtswissenschaft wird die aus dem französischen Recht stammende und für das kontinentaleuropäische Strafrecht typische Dreiteilung der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen (crime - délit - contravention) als Trichotomie bezeichnet. An ihre Stelle ist in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1975 eine Dichotomie(Zweiteilung in Verbrechen und Vergehen) getreten und der Begriff ist damit dort obsolet geworden.