Zum Inhalt springen

Trichotomie (Strafrecht)

aus AufEinWort, der freien Forschung

In der Rechtswissenschaft wird die aus dem französischen Recht stammende und für das kontinentaleuropäische Strafrecht typische Dreiteilung der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen (crime - délit - contravention) als Trichotomie bezeichnet. An ihre Stelle ist in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1975 eine Dichotomie(Zweiteilung in Verbrechen und Vergehen) getreten und der Begriff ist damit dort obsolet geworden.