Uradel (Alter Adel )
Zum Uradel zählen nach dem Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) Häuser bzw. Familien, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört hat. Eine frühere, strengere Einordnung verlangte eine Adelszugehörigkeit bereits ab dem 13. Jahrhundert.[1] Ritterbürtigkeit setzte im Mittelalter in der Regel mindestens drei Generationen ritterlicher Lebensweise sowie standesgemäßer Eheschließungen voraus, sodass auch die erst spät (nach 1350) urkundlich erwähnten ritterbürtigen Familien in aller Regel schon seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts diesem Stand als zugehörig angesehen werden dürfen. Das zeitliche Hineinwachsen in den ritterbürtigen Landadel ist nur in den seltensten Fällen urkundlich genau nachzuvollziehen. In der Regel erscheinen Ritterbürtige in zeitgenössischen Urkunden oft mit der Bezeichnung miles (Ritter), höhere Adlige bereits mit Titeln wie comes (Graf); auch die Reihenfolge in Zeugenlisten erfolgte nach Rang, woraus sich vergleichende Rückschlüsse (etwa zur Unterscheidung Edelfrei oder Ministeriale) ziehen lassen. Die zeitliche Anforderung für den ersten urkundlichen Nachweis wurde von der Schriftleitung aber sukzessive vom 13. Jahrhundert nach hinten gerückt bis 1399, da es vom Zufall abhängt, ob Urkunden erhalten geblieben sind.[2]
Die Adelshandbücher unterscheiden generell nach adeligen, freiherrlichen, gräflichen und fürstlichen Häusern. Die ehemalige zusätzliche Unterscheidung in die Reihe A für Uradel und Reihe B für den jüngeren Adel und Briefadel wurde allerdings aus redaktionellen Gründen sukzessive aufgegeben (1976 bei den gräflichen Häusern, 1986 bei den freiherrlichen Häusern und 2008 bei den adeligen Häusern), an der Unterscheidung im Grundsatz jedoch festgehalten.[3] Bei den fürstlichen Häusern (Hoher Adel) wird ferner nach der Dauer der Souveränität in die Abteilungen I und II unterschieden sowie die nicht-souveränen Häuser in Abteilung III. Die Fürstenhäuser gehören ohnehin mit wenigen Ausnahmen (z. B. Fugger, Biron von Curland, Wrede) dem Uradel an.
Die seit Kaiser Karl IV. verstärkt nach französischem Vorbild durch Diplom in den Adelsstand Erhobenen werden im Unterschied dazu als Briefadel bezeichnet (siehe unten).[4] Viele uradlige Familien schrieben sich bis etwa 1650 ohne das adelige Prädikat von (oder zu), und zwar diejenigen, die sich nicht nach einer Stammburg, sondern nach ihrem Wappensymbol[5] oder einer sonstigen Eigenschaft[6] benannt hatten, wobei auch häufig eine Kombination von Wappen- und Stammsitzbezeichnung vorkommt[7] (siehe unten: Adelsnamen, Namensursprünge).
Nach österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen.[8] Für den Österreichischen Adel wurde diese Bezeichnung schon früh von allerhöchster Stelle, also vom Kaiser, abgelehnt. Dort sprach man vom „alten Adel“. Damit wurden die in Österreich-Ungarn seit langem üblichen und zahlreichen Nobilitierungen durch Adelsbrief, einschließlich inflationärer Standeserhöhungen, aufgefangen, die zwar nicht dem konkret ausgelegten Begriff „Uradel“ gerecht werden können, aber zumindest einem weniger definierten Begriff „alter Adel“ zuordenbar sind, also den Briefadel bis ins 16. oder 17. Jahrhundert einschließen.
Die ältesten noch blühenden Familien des deutschen Uradels dürften die Welfen (das Haus Hannover) und die Reginare(das Haus Hessen) sein, die im Übrigen zusammen mit den Wettinern wohl auch die einzigen sind, die urkundlich einwandfrei (und nicht nur legendenhaft oder vermutungsweise) in der Zeit vor der ersten Jahrtausendwende nachgewiesen sind. Die anderen später großen Dynastien, Wittelsbacher, Habsburger, Hohenzollern, Askanier, Oldenburger, Obotriten, Zähringer u. a., erscheinen sämtlich erst nach dem Jahr 1000 in der schriftlichen Überlieferung. In Italien, wo die lateinische Annalen- und Urkundstradition der Antike ungebrochen fortbestand, gibt es noch häufiger Adelsgeschlechter mit vergleichbarer „Reichweite“ (siehe: Italienischer Adel).[9]
- ↑ Uradel. Abgerufen am 17. April 2023.
- ↑ Uradel auf der Homepage des Deutschen Adelsrechtsausschusses.
- ↑ Ob es sich um Ur- oder Briefadel handelt, ist aus dem historischen Abriss im Vorspann der einzelnen Familienartikel zu ersehen. Diese Einleitungen sind im Adelslexikon (der Reihe Genealogisches Handbuch des Adels) zusammengefasst.
- ↑ Siems, Ursula; Kluxen, Kurt: Politik, Gesellschaft, Wirtschaft von 800 bis 1776. In: Tenbrock, Kluxen, Grütter (Hrsg.): Von Zeiten und Menschen. Bd. 2. Paderborn 1979, S. 39–41.
- ↑ vgl. z. B. Hahn, Behr, Pflugk
- ↑ vgl. z. B. Bose, Grote, Quadt, Flemming
- ↑ So etwa Fuchs von Bimbach, Hundt zu Lautterbach, Rüdt von Collenberg
- ↑ So etwa Fuchs von Bimbach, Hundt zu Lautterbach, Rüdt von Collenberg
- ↑ Vgl. z. B. Aleramiden, Caetani, Caracciolo, Colonna, Frangipani, Gherardesca, Malaspina, Marescotti, Massimo, Orsini, Sanseverino, Ventimiglia