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Verena von Stuben (Cusanus)

aus AufEinWort, der freien Forschung

(† nicht vor 1472)

Verena war die Tochter von Hans von Stuben und Elisabeth von Westernach. Bekanntheit erlangte sie als Äbtissin der Benediktinerinnenabtei Sonnenburg im Pustertal, Südtirol (Italien). Biographische Informationen über Verena aus der Zeit vor ihrem Amt als Äbtissin oder über ihre Familie sind mehr als dürftig.

Vermutlich stammte die Familie von Stuben aus Schwaben. Der Wechsel der Familie aus Schwaben nach Tirol war auf folgende Ereignisse zurückzuführen:

In der Nacht zum 24. August 1417, also in der Bartholomäusnacht, ermordete Verenas Vater Hans seinen Neffen Michael von Reischach gemeinsam mit Heinrich von Randegg auf Schloss Gaienhofen bei Konstanz. Daraufhin wurde die Reichsacht über die beiden verhängt. Die Motive oder Hintergründe der Tat sind bis heute nicht bekannt. Hans und wohl auch Heinrich flohen nach Tirol. Verenas Mutter, Elisabeth von Westernach, wurde nach Zahlung einer unbekannten Summe von der Acht freigesprochen und folgte ihrem Gatten nach Tirol.

Das erste Lebenszeichen von Verena von Stuben fand sich erst Mitte der 50er Jahre im Kloster Sonnenburg. Dort lebte sie als Nonne, ebenso wie Walburga, die Tochter Heinrichs von Randeg

Bereits die Ausgangssituation sprach nicht für Nikolaus von Kues, den neuen Bischof von Brixen, als er in der Karwoche 1452 in seiner Diözese einzog. Denn das Domkapitel hatte ursprünglich, vermutlich auf Betreiben Herzog Sigismunds, Leonhard Wiesmair, zu dieser Zeit Pfarrer vom Dorf Tirol bei Meran und Kanzler des Herzogs, in das Bischofsamt berufen. Etwa eine Woche nach dieser Wahl betraute Papst Nikolaus V. Cusanus mit diesem Amt. Deshalb kann man davon ausgehen, dass Cusanus schon bei seinem Amtsantritt den Herzog von Tirol und das Domkapitel in Brixen gegen sich wußte. Ein großes Anliegen des neuen Bischofs war die Reform der Klöster in seinem Bistums, wobei ihm die Benediktinergemeinschaften (Frauen und Männer) besonders am Herzen lagen. Im Mai 1452 veröffentlichte er das Dekret ´Quoniam santissimus´. Darin hielt er alle Orden zur strengen Einhaltung der Observanz an und verpflichtete sie zur Einführung seiner Ordensreform innerhalb eines Jahres. Die Frist verstrich und wurde bis zum 1. September 1452 verlängert. In einem zweiten Dekret, ´Quoniam multorum,´ wies Cusanus die Frauenklöster an, die strengere Klausurvorschrift fristgerecht durchzusetzen. Beides blieb von der Äbtissin und den Nonnen der Abtei Sonnenburg trotz Anschlags an der Klosterpforte, nicht nur ungehört, sondern führte sogar zu Beschwerden über den neuen Oberhirten bei Herzog Sigismund. So vermischten sich nicht erst zu diesem Zeitpunkt theologische und politische Ansprüche und die Interessen von mindestens drei Parteien. Ob und inwiefern Cusanus die politische Dimension einkalkuliert oder doch unterschätzt hat, kann an dieser Stelle nicht eindeutig geklärt werden Mit Verena von Stuben, die eine bedeutende und einflussreiche Frau in der Gegend war, stand ihm eine taktierende, ausdauernde und machtbewusste Gegnerin gegenüber. Auch darauf war der neue Bischof vermutlich nicht gefasst: dass sich ihm ein (Frauen-)Konvent und vor allem dessen Äbtissin in den Weg stellen würde.

Die Auseinandersetzung zwischen Verena von Stuben und Nikolaus von Kues soll hier nicht in seiner ganzen Ausführlichkeit dargestellt, sondern lediglich anhand von einzelnen, wichtigen Episoden skizziert werden.

In dem mehrere Jahre andauernden Streit kann man Cusanus wohl kaum fehlende Geduld vorwerfen. War er es doch, der immer wieder nachgab, Fristen verlängerte und versuchte, Kompromisse zu finden. So lange bis er schon beinahe seine Autorität und sein Gesicht verlor. Verena von Stuben wiederum versicherte zwar ein ums andere Mal, die Nonnen und sie persönlich seien grundsätzlich zu der Reform bereit, doch folgte darauf immer ein „Aber“. Ihre wichtigstes Druckmittel gegenüber Cusanus war die Klärung des sog. „Enneberg-Streites“ (vgl. unten), der dazu führte, dass der Streit über die Klosterreform noch mehr an politischer Dimension gewann. Verena von Stuben saß wie ein tiefer Stachel im Leben des Nikolaus von Kues: Sie beschuldigte ihn sogar, die Reform sei nur Mittel zum Zweck, um die Temporalien des Kloster an sich zu bringen.

Im September 1453 schaffte es Nikolaus, eine Visitation von Sonnenburg anzusetzen. Doch mussten die beiden Visitatoren, der Abt von Ahausen und der Generalvikar Michael Nantz, unverrichteter Dinge den Rückweg antreten. Denn Verena empfing sie zwar, jedoch nur um ihnen mitzuteilen, dass sie die Visitation ablehne. Als der Bischof 1454 der Abtei mit Bann und Interdikt drohte, erwirkte er damit wieder nur, mit der Aussicht auf eine Visitation vertröstet zu werden. Aus diesem Jahr sind zahlreiche Briefe des Cusanus an seinen Freund Bernhard von Waging, Prior der Benediktinerabtei Tegernsee, überliefert. Diese zeigen auf eindrucksvolle Weise, wie sehr Nikolaus durch den Zwist mit Verena von Stuben „gequält“ wird. So betitelt er sie als „Jezabel“ (vgl. 1. Kön 16).

Im Oktober desselben Jahres erhielt Nikolaus von Kues von Papst Nikolaus V. die Vollmacht, Verena von Stuben als Äbtissin abzusetzen. Doch kam es nicht dazu, da Herzog Sigismund von Tirol einlenkte und Verena eine erneute Visitation in Aussicht stellte. Diese wurde von Februar bis Anfang März des Jahres 1455 von insgesamt sieben Visitatoren (die Äbte von Ebersberg, Ettal, Weihenstephan und St. Peter zu Salzburg sowie Bernhard von Waging und Eberhard von Wolffertshausen aus Tegernsee und Rupert Keutzel, Konventsbruder und später Abt von St. Peter) im Kloster Sonnenburg durchgeführt. Dem Visitationsbericht ist die Rücksicht auf die politischen Gegebenheiten – vor allem im Vergleich zu anderen Berichten – deutlich anzumerken. Vorgefundene Missstände werden lediglich umschrieben und Verstöße gegen Regeln eher allgemein angesprochen. Aus diplomatischen Gründen forderte man weder die Ablösung Verenas von Stuben, noch listete man konkrete geistliche Mängel auf. Trotz der vorgefundenen, tiefgreifenden Mängel wird in dem Bericht empfohlen, nicht von den Bedingungen der Benedikts-Regel abzuweichen, jedoch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Weitere obligatorische Forderungen der Visitatoren betreffen die administrativen Aufgaben. Doch meldete sich Verena von Stuben wieder einmal mit Bedenken und Einschränkungen zu Wort und versicherte sich des Schutzes sowohl des Grafen von Tirol als auch des Adels. Da das Kloster nach drei Monaten noch immer nicht den Willen zur Reform zeigte, drohte Cusanus mit Interdikt und Bann sowie der Absetzung der Äbtissin. Bei der Durchsetzung zögerte er jedoch.

Letztendlich scheiterte Nikolaus von Kues bei der Reform der Abtei Sonnenburg. Das zeigen auch neuere Erkenntnisse Hallauers, nach denen Verena von Stuben zwar zum Rücktritt bewegt werden konnte, aber ihr Leben als Pensionärin auf der Abtei Sonnenburg beschloß.

W. BAUM: Nikolaus Cusanus in Tirol. Das Wirken des Philosophen und Reformators als Fürstbischof von Brixen, Bozen 1983.

H. J. HALLAUER: Eine Visitation des Nikolaus von Kues im Benediktinerinnenkloster Sonnenburg, in: Nikolaus von Kues. Bischof von Brixen 1450-1464, Gesammelte Ausätze, hrsg. von. E. Meuthen und J. Gelmi unter Mitarb. von A. Kaiser, Bozen 2002 (= Veröffentlichungen der Hofburg Brixen; Bd. 2), S. 215-236.

DERS.: Nikolaus von Kues und die Visitation der Abtei Sonnenburg im Jahre 1455, in: Nikolaus von Kues. Bischof von Brixen 1450-1464, Gesammelte Ausätze, hrsg. von. E. Meuthen und J. Gelmi unter Mitarb. von A. Kaiser, Bozen 2002 (= Veröffentlichungen der Hofburg Brixen; Bd. 2), S. 237-256.

K. KNÖTIG: Die Sonnenburg im Pustertal, Bozen 1985.

I. MANDRELLA: Nicolaus Cusanus und Verena von Stuben, in:

Cusanus Jahrbuch 1 (2009), S. 27-44.

K. SPAHR: Nikolaus von Cues, das adlige Frauenstift Sonnenburg OSB und die mittelalterliche Nonnenklausur, in: Cusanus Gedächtnisschrift, hrsg. von N. Grass, Innsbruck, München 1970 (= Forschungen zur Rechts- und Kulturgeschichte; Bd. 3), S. 307-326.

NIKOLAUS VON KUES: Briefe und Dokumente zum Brixner Streit. Kontroverse um die Mystik und Anfänge in Brixen (1450-1455), hrsg. von W. Baum und R. Senoner, Wien 1998.

Alexandra Geissler

23.06.2010

zuletzt bearbeitet: 23.06.2010