Verkehrsanschauung
Erscheinungsbild
Verkehr-s-Anschauung nhdt.-dt. vgl. Verkehrssitte
Bei der Verkehrsanschauung handelt es sich nicht um ein tatsächlich geübtes Verhalten, sondern um bloße Wertungen, die – neben anderen Mitteln der Vertragsauslegung (hypothetischer Parteiwille, Übung des redlichen Verkehrs, etc) – zur Ermittlung des Vertragsinhalts herangezogen werden.