Verlaub
Erscheinungsbild
ver-laub mndt.-dt. m. die unwiderufliche oder unabdingare Erlaubniß,
- ‘Erlaubnis’ (16. Jh.),
- meist nur in der formelhaften Fügung mit Verlaub (17. Jh.),
- besonders als Einführung einer freimütigen Bemerkung,
- mnd. mit vorlōve entsprechend mnd. vorlōf, vorlōft ‘Erlaubnis, Einwilligung, Genehmigung’;
- vgl. ferner mnl. nl. verlof (woraus engl. furlough ‘Urlaub’).
- Es handelt sich um Abstraktbildungen zu
- spätmhd. verlouben,
- mnd. vorlȫven ‘erlauben, genehmigen’.
- Nhd. verlauben wird nach dem 17. Jh. von dem mit anderem Präfix gebildeten erlauben (s. d. Weiteres zu Herkunft und Verwandtschaft) verdrängt.