Werk:AamW1/AGRK/16. Zusatz.
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§. 16. Zus.
Weil eine jede Zahl von von vielen Einheiten zusammen gesetzt ist (§. 5.), so geschiehet das Addiren, wenn man zu der einen gegebenen Zahl die Einheiten der anderen nach und nach zählet.
§. 16. Zstz.
Weil eine jede Zahl von von vielen Einheiten zusammen gesetzt ist (§. 5.), so geschiehet das Addieren, wenn man zu der einen gegebenen Zahl die Einheiten der anderen nach und nach zählt.