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Werk:AamW1/AGRK/32. Der 4. Grundsatz.

aus AufEinWort, der freien Forschung

—Urvrschrftng

§. 32. Der 4. Grundsatz.

Wenn man gleiches von gleichem subtrahiret, so bleibt gleiches übrig. Wenn man aber gleiches von dem grösseren und kleineren subtrahiret, so bleibt in dem ersten Falle mehr übrig, als in dem andern (§. 18.).

—Abvrschrftng

§. 32. Der 4. Grndstz.

Wenn man Gleiches von Gleichem subtrahiert, so bleibt Gleiches übrig. Wenn man aber Gleiches von dem Größeren und Kleineren subtrahiert, so bleibt in dem ersten Falle mehr übrig, als in dem andern (§. 18.).