Werk:AamW1/KUML/53. Wer desselben nicht teilhaftig wird.
§. 53. Wer desselben nicht theilhaftig wird.
Es werden also dieses vortrefflichen Nutzens diejenigen nicht theilhaftig, welche bloß einige mathematische Aufgaben und andere im menschlichen Leben zwar nützliche, aber vor und an sich selbst zur Mathematik eigentlich nicht gehörige Sachen lernen, oder auch von den mathematischen Wahrheiten neu eine gemeine Erkenntniß erlangen. Wie man aber die Mathematik traƈtiren müsse, damit man diesen Nutzen gewiß erreichet, habe ich in meiner Ratione Praeleƈtionum, und noch ausführlicher in dem fünften Theile meiner Elementorum Mateſeos, gezeiget.
§. 53. Wer desselben nicht teilhaftig wird.
Es werden also dieses vortrefflichen Nutzens diejenigen nicht teilhaftig, welche blos einige mathematische Aufgaben und andere im menschlichen Leben zwar nützliche, aber vor und an sich selbst zur Mathematik eigentlich nicht gehörige Sachen lernen, oder auch von den mathematischen Wahrheiten neu eine gemeine Erkenntniß erlangen. Wie man aber die Mathematik traktieren müsse, damit man diesen Nutzen gewiß erreichet, habe ich in meiner Ratione Praeleƈtionum, und noch ausführlicher in dem fünften Theile meiner Elementorum Mateſeos, gezeiget.