Werk:Das indische Kastensystem…
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Übersetzung
Liste Werke von Klaus Feldmann
Vermerk
13. Juli 2021 n. Chr. erst.
14:39 Uhr Ausgabe 02
Ausgabe 02
Leserschaft: Niemand
unüberarbeitet
ungeprüft
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Das indische Kastensystem ist wie jedes andere Kastensystem, wie es zum Beispiel von Platon in seinem Dialog Die Republik dargelegt wird und zur Mustervorlage orientalischer und westlicher Gesellschaftssysteme wurde grundlegend falsch aus den hinduistischen Schriften gedeutet und ausgelegt wurden, da die Purushasukta nur gesellschaftliche Pflichten jedoch keine Einstufung nach Herkunft oder Geburt kannte, dies erst ab dem 1. Jahrhundert n. Chr. in den Schriften auftaucht und es an sich darum ging, dass jeder nach seinem Vermögen einen Beruf erlerne, eine Tätigkeit ausübe und Pflichten zu grösseren Wohl der Allgemeinheit ausübe, somit letztlich Kasten nichts anderes waren, als Berufsverbände, man nicht aufgrund seiner Geburt an eine Kaste gebunden war, Kaste, Herkunft, Hautfarbe und Abstammung miteinander verbunden und so der Nachwuchs an die Tätigkeit der Eltern gebunden wurde, man begann nur noch innerhalb einer Kaste zu heiraten und vis heute werden Paare sogar von ihren eigenen Eltern ermordet, sollte ihre Liebe ausserhalb ihrer eigenen Kaste fallen und weltweit hat dieses Denkmuster unermessliches Leid, Rassismus, Adeltum, Arier und so weiter hervorgebracht, wie auch nur innerhalb von Konfessionen geheiratet werden durfte, man ansonsten auch heute noch von den Familien verstoßen wird.
Vererbung von Rechten und erlangter Stellung aufgrund von Herkunft, Abstammung an direkte Nachkommen, somit Kinder ist ein grosses Übel auf Erden und ein Fürst, König, Kaiser oder ähnlich hätte niemals Eigentum an Ländereien, Güter und so weiter haben dürfen, sie hätten immer Eigentum des Volkes sein und bleiben müssen, genauso wie aller Eigentum der Religionen und Kirchenorganisationen Eigentum des Volkes sein und bleiben müssen, dass lediglich treuhänderisch für das Volk verwaltet wird, sowie alles Öffentliche, alles von der Gesellschaft und Gemeinschaft gemeinsam genutzte Eigentum derer sein muss, die es nutzen, für die es gedacht ist und unveräusserlich an Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen bleibt, das Staatsvermögen das Volksvermögen ist, ausländische Firmen pachten, jedoch kein Eigentum an Land haben können, Landbesitz oder Landeigentum als Eigentum in seiner Ausgrenzung begrenzt sein muss, niemand so viel Land sein Eigentum nennen darf, dass er nicht selbst mit seiner Familie bewirtschaften kann, Gemeinden den Gemeinden gehören und nicht einer Kirche, somit auch Energieversorgung, Wasserversorgung, Infrastruktur, einschliesslich Krankenhaus und Schulen alles Gemeindeeigentum in Eigenverwaltung ist.