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Werk:Neue Theorie des Raumes und der Zeit/I. Einleitung.

aus AufEinWort, der freien Forschung

I. Einleitung.

§ 1. Die Lehre von Raum und Zeit als allgemeine Erscheinungslehre.

Alles, was wir vermittels unserer sinnlichen Werkzeuge wahrzunehmen vermögen, stellt sich uns als Erscheinung im Raume und in der Zeit dar, und wir lassen überhaupt nur das raum-zeitlich sich Darstellende als physische Erscheinung gelten. Da nun einer jeden physischen Erscheinung notwendig räumliche und zeitliche Bestimmtheit zukommt, wird die Lehre von Raum und Zeit in allen Wissenschaften, die sich mit der sinnlichen Erscheinungswelt befassen, kurz in allen Naturwissenschaften, Anwendung und Geltung finden können. Die Lehre von Raum und Zeit ist eben nichts anderes als \{\{SperrSchrift|allgemeine Erscheinungslehre}}, und die Prinzipien, die sie entwickelt, müssen für alle Erscheinungen, seien sie mechanischer, physikalischer, chemischer oder physiologischer Natur, in gleichem Maße gültig sein. Sie ist eine Prinzipienlehre der Naturwissenschaften und kann füglich auch eine \{\{SperrSchrift|Logik}} derselben genannt werden. Wenigstens will ich hier nur in diesem Sinne von ihr sprechen.

§ 2. Die notwendige Verbindung von Raum und Zeit.

So selbstverständlich es zu sein scheint, muß es doch gleich im Beginne unserer Untersuchung über Raum und Zeit eindringlichst betont werden, daß es keine sinnlichen Erscheinungen giebt, die sich \{\{SperrSchrift|bloß im Raume}} oder \{\{SperrSchrift|bloß}}Fetter Text \{\{SperrSchrift|in der Zeit}} darstellen würden. Was irgendwo unseren Sinnen zugänglich sein soll, muß auch irgendwann erscheinen, und umgekehrt muß das irgendwann Erscheinende auch irgendwo auffindbar sein. Kurz: die räumliche und die zeitliche Bestimmtheit einer Erscheinung vermag der menschliche Verstand wohl voneinander zu unterscheiden: \{\{SperrSchrift|in der wirklichen sinnlichen Erfahrung treten jedoch beide Bestimmtheiten in notwendiger Verbindung miteinander auf}}. Da aber für die raum-zeitliche Bestimmtheit zwei Worte (Raum und Zeit) zur Verfügung stehen, so geschieht es leicht, daß wir an die Stelle der zwei Worte zwei unabhängige Wesenheiten setzen. Die Lehre von Raum und Zeit laboriert an diesem \{\{SperrSchrift|scholastischen Irrtum}}, und auch die tiefsinnige \{\{SperrSchrift|Kan}}tsche Theorie ist von demselben nicht freizusprechen. Kant erklärt bekanntlich den Raum und die Zeit für \{\{SperrSchrift|zwei}} Formen, a priori, unserer reinen Anschauung, ohne jedoch irgendwo zu betonen, daß diese zwei Formen im Grunde bloß \{\{SperrSchrift|eine}} Form ausmachen. Nun kann aber bei der wirklichen Wahrnehmung von sinnlichen Erscheinungen nie bloß eine jener beiden Formen zur Anwendung gelangen, weil es sonst Erscheinungen geben müßte, denen eine bloß räumliche oder bloß zeitliche Natur zukommt. Da also – um die Kantschen Termini zu behalten – beide Anschauungsformen in der wirklichen Wahrnehmung stets im Vereine wirken, so bethätigen sie sich im Grunde genommen so, als ob sie bloß eine Form ausmachen würden. Allerdings ist der Verstand fähig, die räumliche Determination einer Erscheinung von ihrer zeitlichen Determination zu sondern, doch ist es von großer Wichtigkeit, nachzuweisen, daß es unmöglich ist, einen \{\{SperrSchrift|Begriff}} vom Raume ohne Mithülfe des Zeitbegriffes zu bilden, und auch umgekehrt der Zeitbegriff nicht ohne Mithülfe des Raumbegriffes zu stande kommen kann.

§ 3. Raum und Zeit gehören zu jenen Begriffspaaren, die in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander stehen.

Man denkt sich den Raum aus Teilen bestehend, und es kommt diesen Teilen das notwendige Merkmal der \{\{SperrSchrift|Gleichzeitigkeit}} zu. Würden wir versuchen, dieses Merkmal fallen zu lassen, so ginge uns der Raumbegriff verloren. Wir vermögen keinen Raum zu denken, dessen Teile nicht gleichzeitig bestehen; und kann sich jemand vorstellen, daß die Teile des Raumes zeitlich aufeinander folgen, dann ist es eben um so gewisser, daß sein Raumbegriff am Leitfaden des Zeitbegriffes entstanden ist. Es erleidet also keinen Zweifel, daß der Begriff eines Raumes ohne das Hineinspielen des Zeitbegriffes niemals konstruiert werden kann. Von diesem Hineinspielen der Zeit in den Raum macht übrigens der Geometer immer Gebrauch, so oft er z. B. die Linie durch die Bewegung eines Punktes, die Fläche durch die Bewegung einer Linie entstehen läßt. Auch die Methode der Projektion ist, wie wir sehen werden, nichts anderes als ein verstecktes Hineinspielen des Zeitbegriffes in die Raumbetrachtung.

Umgekehrt nimmt der Raumbegriff unvermeidlichen Anteil an der Bildung des Zeitbegriffes. Wir denken uns nämlich die Zeit als fließend, und zwar in solcher Weise fließend, daß, welchen \{\{SperrSchrift|Punkt im Raume}} wir auch annehmen mögen, alle Teile der Zeit durch diesen Raumpunkt hindurchfließen müssen. Würden wir versuchen, dieses Merkmal fallen zu lassen, so ginge uns der Zeitbegriff verloren. Wir vermögen uns den Zeitstrom nicht so vorzustellen, daß ein Intervall desselben zwar durch den Raumpunkt A hindurchfließe, aber ein anderes Intervall desselben nicht mehr durch A, sondern sagen wir bloß durch den Raumpunkt B flösse. Glaubt aber jemand, daß er sich wohl einen Zeitstrom vorstellen kann, dessen einzelne Intervalle bald da, bald dort im Weltenraume auftauchen würden, so ist es nur um so gewisser, daß er des Raumbegriffes bedarf, um den Zeitbegriff konstruieren zu können. Übrigens ist ja bekanntlich der Zeitbegriff so sehr an den Raumbegriff gebunden, daß wir den Zeitstrom gar nicht anders als durch eine \{\{SperrSchrift|gerade Linie}} zu versinnlichen vermögen. Ja, wir messen die Zeit geradezu an einer gleichförmigen Bewegung, also an einer zurückgelegten \{\{SperrSchrift|Raumstrecke}}.

Ich muß nun hier bemerken, um auf einen allgemeineren Standpunkt hinzuweisen, daß Raum und Zeit nicht das einzige Begriffspaar des menschlichen Verstandes sind, die eine solche wechselseitige Abhängigkeit zeigen. Eine ganz ähnliche wechselseitige Abhängigkeit ergiebt sich auch bei der Untersuchung der Begriffspaare, wie: Erscheinung und Substanz, Wissen und Sein, Geist und Natur, Subjekt und Objekt, Freiheit und Notwendigkeit, Ursache und Wirkung, Kraft und Materie, Individuum und Gattung etc. etc. Es müßte demnach dieser Lehre von Raum und Zeit eine allgemeine Untersuchung aller jener Begriffspaare des menschlichen Verstandes vorangehen, weil eine solche erkenntnistheoretische Diskussion der Begriffspaare überhaupt ein intensives Licht auf die spezielle Lehre von Raum und Zeit verbreiten würde. Doch will ich es versuchen, den umgekehrten Weg zu gehen und aus speziellen Betrachtungen über Raum und Zeit zu den allgemeinen Prinzipien der Lehre von den Begriffspaaren vorzudringen.

Unsere nächste Aufgabe wird sein, jenen Anteil zu prüfen, den der Zeitbegriff an der Bildung des Raumbegriffs (und vice versa) nimmt. Denn da – wie wir gesehen – der eine Begriff nicht ohne den anderen gebildet werden kann, so kann weder der eine noch der andere Begriff für sich abgesondert erklärt werden, sondern erst ihre wechselseitige Beziehung kann ihre beiderseitige Bedeutung klarlegen. \{\{SperrSchrift|Eine abgesonderte Untersuchung der zwei Begriffe muß notwendigerweise zu bloßen scholastischen Spitzfindigkeiten führen}}, weil sie einerseits die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Begriffe in künstlicher oder unbewußter Weise verhüllen muß, andererseits aber der allgemeinen Thatsache nicht Rechnung trägt, daß in jeder wirklichen Wahrnehmung von sinnlichen Erscheinungen die räumliche und die zeitliche Bestimmtheit in notwendigem Vereine miteinander auftreten.

Erfahrung und Logik fordern also mit gleicher Entschiedenheit, daß wir vor allem mit möglichster Klarheit festsetzen, in welcher Weise sich die Begriffe von Raum und Zeit wechselseitig durchdringen.