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Widerlegung

aus AufEinWort, der freien Forschung

widerleg-ung deu.

Widerlegung[1] (elenchos, anaskeuê, refutatio) ist der Beweis der Unrichtigkeit eines Urteils oder eines Argumentes (Schlusses, Beweises) durch Aufdeckung der Irrtümer und Fehler. Nach Aristoteles ist die Wiederlegung antiphaseôs syllogismos (De soph. elench. 1). CHR. WOLF erklärt: »Wer einen andern widerlegen will, der nimmet sich vor, zu zeigen, daß das falsch oder wenigstens ungewiß sei, was der andere als eine ausgemachte Wahrheit verteidiget« (Vern. Ged. von d. Kr. d. menschl. Verst. S. 206. vgl. H. S. REIMARUS, Vernunftlehre, § 317 ff.). – Nach ÜBERWEG ist die Widerlegung »der Beweis der Unrichtigkeit einer Behauptung oder eines Beweises« (Log.4, § 136).

Widerlegung steht für:

  • Falsifikationin der Wissenschaft, das als falsch Erkennen eines Sachverhalts
  • Gegenbeweis, Erschütterung eines Beweises im Zivilprozessrecht
  • Wedderlegginge, eine mittelalterliche Gesellschaftsform der Hansekaufleute
  • Widerlegung eines Schadenanspruchs im Versicherungswesen, sieheSchadensersatz
  • Widerlegung (Schach), ein Gegenzug oder eine Zugfolge mit Vorteilsumkehr für den Ziehenden
  1. ↑ Quelle: Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 737. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20001810375; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 737