appellier
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Appell-ier lat.-frz.-deu. eigtl. 'anstoßen, den Anstoß geben'; ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden
- appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’,
- mhd. appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.)
- als juristischer Terminus
- Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein.
- Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende Verbalsubstantiv Appellation