bar
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Egsw. ursprünglich die "kahlgewetzte, abgeschabte Stelle der behaarten Tierhaut, Haut";
‘bloß’, (übertragen) ‘ohne etw., nichts als’, (vom Geld) ‘unmittelbar verfügbar’;
ahd. (10. Jh.), mhd. bar ‘nackt, bloß, unverhüllt, offen daliegend, frei von, ohne etw., rein, nichts als’, mhd. auch (vom Geld) ‘offen aufgezählt’,
asächs. bar, mnd. bār (auch vom Geld),mnl. baer, nl. baar (nur vom Geld), aengl. bær, engl. bare, anord. berr (ger. *baza-) lassen sich vergleichen mit lit. bãsas, lett. bass, aslaw. bosъ, russ. bosój in der spezialisierten Bedeutung ‘barfuß’ sowie (mit Kehllautendung) armen. bok ‘barfuß’.
Die meisten Formen führen mit Sicherheit auf uig. *bhosos, *bʰosós ‘nackt, bloß’, eine Egsw.-Wortbildung, die wohl zur Ww. uig. *bhes- ‘ab-, zerreiben, ausstreuen’ (vgl. aind. bábhasti ‘zerkaut, kaut, zerbeißt, verzehrt’) gehört.
Sie liegt in erweiterter Form in grie. psḗn ‘reiben, schaben, kratzen’, psēnós ‘kahlköpfig’, psīlós ‘kahl, nackt, glatt, entblößt’ vor.
Im älteren Dt. ist bar ein übliches Wort für ‘nackt, entblößt’, es bezieht sich auf Körperteile (s. barfuß, barhaupt) wie auf Sachen (Schwert, Geld), wird aber auch (seit ahd. Zeit) in übertragenem Sinne gebraucht.
Die Anwendung auf Geld vollzieht sich auf hd. Gebiet und ist nd. erst im 16. Jh. bezeugt; dafür im hansischen Sprachgebrauch rēdes gelt, gerēdes gelt (mnd. rēde, gerēde neben berēde, s. bereit;
bares Geld ist aus dem verhüllenden Behältnis gezogenes, aufgezähltes, offen daliegendes Geld und tritt in Gegensatz zu dem erst durch schriftliche Zahlungsanweisung verfügbaren.