billig
Erscheinungsbild
- ‘angemessen, gerechtfertigt, zu niedrigem Preis erhältlich’,
- —Wrtwndl
- ahd. billīh (11. Jh.),
- mhd. frühnhd. billich ‘angemessen, passend, gerecht’
- hat Entsprechungen nur im nd.-nl. Bereich
- (mnd. billīk, billich, bilk, mnl. billijc, billic, bilc).
- Von hier aus scheint die sonst im Germ. nicht nachzuweisende Bildung
- Für den Stamm bil-,
- der sich auch in mhd. unbil Adj. ‘ungemäß, ungerecht’
- (substantiviert zu nhd. Unbill, s. d.)
- und wahrscheinlich im zweiten Glied von Weichbild (s. d.) findet
- (unklar ist der Zusammenhang mit Bild, s. d.),
- ist wohl eine Bedeutung ‘angemessen, gerecht’ (nicht im juristischen Sinne, sondern als sittliches Urteil) anzunehmen;
- vgl. Foerste in: Festschr. Trier (1964) 126 f.
- Eine andere Erklärung bei Karg-Gasterstädt in: PBB 66 (1942) 306,
- die sich der von Wolf in: Uppsala universitets årsskrift (1930) Bilaga B, 17 ff. vertretenen Deutung von bil-
- als ‘geistiges Wesen, übernatürliche Kraft’ anschließt.
- die sich der von Wolf in: Uppsala universitets årsskrift (1930) Bilaga B, 17 ff. vertretenen Deutung von bil-
- Verwandt ist vielleicht
- das Adjektiv aengl. bilewit ‘gnädig, milde, gleichmütig’
- und außerhalb des Germ.
- mir. bil ‘gut’ (vgl. Pokorny 1, 153).
- der sich auch in mhd. unbil Adj. ‘ungemäß, ungerecht’
- Aus der Bedeutung ‘angemessen, gerechtfertigt’,
- die heute in der Paarformel recht und billig fortlebt,
- entwickelt sich über die Fügung billiger Preis ‘angemessener, dem Wert entsprechender Preis’ (17. Jh.)
- vom 18. Jh. an der bis dahin durch (nun zurücktretendes) wohlfeil ausgedrückte Sinn ‘preisgünstig’,
- aus dem auch Verwendungen wie ‘minderwertig’ oder ‘geistlos’ erwachsen. – unbillig Adj.
- die heute in der Paarformel recht und billig fortlebt,