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billig

aus AufEinWort, der freien Forschung

bill-ig Egsw.

  • ‘angemessen, gerechtfertigt, zu niedrigem Preis erhältlich’,
  • —Wrtwndl
    • ahd. billīh (11. Jh.),
    • mhd. frühnhd. billich ‘angemessen, passend, gerecht’
    • hat Entsprechungen nur im nd.-nl. Bereich
      • (mnd. billīk, billich, bilk, mnl. billijc, billic, bilc).
      • Von hier aus scheint die sonst im Germ. nicht nachzuweisende Bildung
        • mit dem unter -lich (s. d.) besprochenen Ableitungssuffix ins Hd. vorgedrungen zu sein.
        • Hier erfolgt im 17. Jh. formale Angleichung an die mit dem Suffix -ig gebildeten Adjektive.
    • Für den Stamm bil-,
      • der sich auch in mhd. unbil Adj. ‘ungemäß, ungerecht’
        • (substantiviert zu nhd. Unbill, s. d.)
      • und wahrscheinlich im zweiten Glied von Weichbild (s. d.) findet
        • (unklar ist der Zusammenhang mit Bild, s. d.),
      • ist wohl eine Bedeutung ‘angemessen, gerecht’ (nicht im juristischen Sinne, sondern als sittliches Urteil) anzunehmen;
        • vgl. Foerste in: Festschr. Trier (1964) 126 f.
      • Eine andere Erklärung bei Karg-Gasterstädt in: PBB 66 (1942) 306,
        • die sich der von Wolf in: Uppsala universitets årsskrift (1930) Bilaga B, 17 ff. vertretenen Deutung von bil-
          • als ‘geistiges Wesen, übernatürliche Kraft’ anschließt.
      • Verwandt ist vielleicht
        • das Adjektiv aengl. bilewit ‘gnädig, milde, gleichmütig’
        • und außerhalb des Germ.
          • mir. bil ‘gut’ (vgl. Pokorny 1, 153).
    • Aus der Bedeutung ‘angemessen, gerechtfertigt’,
      • die heute in der Paarformel recht und billig fortlebt,
        • entwickelt sich über die Fügung billiger Preis ‘angemessener, dem Wert entsprechender Preis’ (17. Jh.)
      • vom 18. Jh. an der bis dahin durch (nun zurücktretendes) wohlfeil ausgedrückte Sinn ‘preisgünstig’,
        • aus dem auch Verwendungen wie ‘minderwertig’ oder ‘geistlos’ erwachsen. – unbillig Adj.