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dingen

aus AufEinWort, der freien Forschung

Ding + -en | gegen Lohn in Dienst nehmen, einstellen; gegen Bezahlung für die Erledigung einer Aufgabe verpflichten, engagieren;

¦√¦ uig. *ten- ‘dehnen, ziehen, spannen’ gehörende Gutturalerweiterung, uig. *tenk- ‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’; uig. *tenkó-, lnaheliegend von *tenk- “angemessen sein” stammend, die ursprüngigliche Bedeutung dann "angemessene richtige Zeit; übereingestimmter Zeitpunkt" dann "Versammling; Angelegenheit, Gegenstand des Gespräch oder Verhandlung".

¦↵¦  ahd. dingōn, thingōn ‘Gericht halten, Urteil sprechen, streben’ (8./9. Jh.) und thingen ‘streben, hoffen, Gericht halten, eine Entscheidung herbeiführen’ (9. Jh.), mhd. dingen, auch ‘durch Verhandlung ausbedingen, mieten’, woraus sich die heute noch geläufige Bedeutung entwickelt.

ding,dinge,dingt