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eignen

aus AufEinWort, der freien Forschung

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eigenen ⇛ eign + en | ‘zu eigen geben" ; daran schließt sich die Bedeutung ‘jmdm. zustehen, gebühren, angemessen sein; mit Wemfall ‘einer Person oder Sache zugehörig sein’, heute meist reflexiv ‘passend, tauglich sein’, ahd. eiganen ‘für sich beanspruchen’ (9. Jh., daneben ahd. gieiganōn ‘sich aneignen’, 11. Jh.), mhd. eigenen ‘zu eigen machen, aneignen’,

mnd. ēgenen ‘zu eigen geben, zukommen’, mnl. eigenen ‘zu eigen geben, machen’, aengl. āgnian ‘zu eigen machen, besitzen, beanspruchen’, anord. eigna ‘sich aneignen, erwerben’, schwed. ägna ‘widmen, geziemen, sich eignen’, got. gaaiginōn ‘in Beschlag nehmen, übervorteilen’ gehören als Ableitungen zu dem unter eigen behandelten Eigenschaftswort.

Neben der im Frühnhd. noch geläufigen Bedeutung ‘etwas zu eigen machen, geben’, die auch verdeutlichenden Präfixbildungen wie mhd. vereigenen, nhd. zueignen, enteignen (beide 15. Jh.), aneignen (16. Jh.) zugrunde liegt, entwickelt sich im 16. Jh. eine jüngere Verwendung ‘jmdm. zugehörig sein’, oft im Sinne von ‘für jmdn., etw. charakteristisch sein’.

Daran schließt sich die Bedeutung ‘jmdm. zustehen, gebühren, angemessen sein’ (ebenfalls 16. Jh.) an, die es ermöglicht, seit Ende des 18. Jhs. sich eignen ‘passend, tauglich sein’ als Ersatzwort für bis dahin übliches sich qualifizieren sowie das Part. adj. geeignet ‘passend, tauglich’ statt qualifiziert zu gebrauchen.