einzeln
Einzel + -n | Egsw. ‘einer für sich allein, gesondert’, mhd. frühnhd. einzel; gehört als Ableitung zu gleichbed. ahd. einezzi, mhd. einez, einz (oder einetze, einze, s. einzig).
Bereits bei Luther begegnet neben gebeugten Wortformen von frühnhd. einzel ein beugungsloses einzelen.
Seit dem 18. Jh. wird auslautendes -n wortbildend weithin üblich. Dieses entstammt wohl dem (formal einen Wemfall Mrz. darstellenden) Ustw. mhd. (md.) ēnzelen, nhd. einzeln (trotz fehlerhafter Schreibung der Hs. vielleicht schon ahd. einzelēn, 9. oder 10. Jh.), wird aber auch (ähnlich wie bei albern) durch gebeugten Fall des Egsw. gestützt. Älteres einzel lebt als Bestimmungswort in zahlreichen Zusammensetzungen fort.
einzelne, einzelnen, einzelnem, einzelner, einzelnes,